Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Stadtwerke begrüßen Gesetzesänderung
DINSLAKEN (RP) Erst wird man von unerlaubter Telefonwerbung belästigt und ein paar Wochen später erlebt man dann noch die böse Überraschung: Ohne eigenes Wissen und Einverständnis wurde der Vertrag mit dem Energielieferanten gewechselt. Auch in Dinslaken kam es immer wieder vor, dass Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Dinslaken im Kundencenter an der Gerhard-malina-straße erschienen und um Hilfe baten, einen oftmals unter Angaben falscher Tatsachen erschlichenen Wechsel zu einem anderen Anbieter rückgängig zu machen.
„Doch mit dieser ärgerlichen Praxis ist jetzt Schluss“, freut sich das kommunale Versorgungsunternehmen. Denn die Bundesregierung habe das Problem erkannt und eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Strom- und Gasverträge dürfen außerhalb der Grundversorgung nicht mehr allein am Telefon abgeschlossen werden.
„Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er künftig ‚in Textform`, also zum Beispiel per E-mail, SMS oder auch als Brief oder Fax vorliegen“, heißt es dazu in einer Veröffentlichung auf der offiziellen Homepage der Bundesregierung (https:// www.bundesregierung.de/breg-de/ suche/faire-verbrauchervertraege-1829172).
Die Stadtwerke Dinslaken begrüßen die neue Vorgabe, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. Alledings ruft der Versorger die Verbraucherinnen und Verbraucher auch weiterhin zu besonderer Vorsicht am Telefon auf. „Denn wer nach Vertragskonten und Zählerständen fragt, versucht nicht immer nur, unerlaubt neue Kund*innen zu werben“, warnen die Dinslakener Stadtwerke. Es könne sich dabei auch um ein sogenanntes Phishing handeln, also um das Erschleichen persönlicher Daten für kriminelle Zwecke.