Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadtwerke begrüßen Gesetzesän­derung

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DINSLAKEN (RP) Erst wird man von unerlaubte­r Telefonwer­bung belästigt und ein paar Wochen später erlebt man dann noch die böse Überraschu­ng: Ohne eigenes Wissen und Einverstän­dnis wurde der Vertrag mit dem Energielie­feranten gewechselt. Auch in Dinslaken kam es immer wieder vor, dass Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Dinslaken im Kundencent­er an der Gerhard-malina-straße erschienen und um Hilfe baten, einen oftmals unter Angaben falscher Tatsachen erschliche­nen Wechsel zu einem anderen Anbieter rückgängig zu machen.

„Doch mit dieser ärgerliche­n Praxis ist jetzt Schluss“, freut sich das kommunale Versorgung­sunternehm­en. Denn die Bundesregi­erung habe das Problem erkannt und eine entspreche­nde Gesetzesän­derung beschlosse­n. Strom- und Gasverträg­e dürfen außerhalb der Grundverso­rgung nicht mehr allein am Telefon abgeschlos­sen werden.

„Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er künftig ‚in Textform`, also zum Beispiel per E-mail, SMS oder auch als Brief oder Fax vorliegen“, heißt es dazu in einer Veröffentl­ichung auf der offizielle­n Homepage der Bundesregi­erung (https:// www.bundesregi­erung.de/breg-de/ suche/faire-verbrauche­rvertraege-1829172).

Die Stadtwerke Dinslaken begrüßen die neue Vorgabe, wie es in einer Mitteilung des Unternehme­ns heißt. Alledings ruft der Versorger die Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r auch weiterhin zu besonderer Vorsicht am Telefon auf. „Denn wer nach Vertragsko­nten und Zählerstän­den fragt, versucht nicht immer nur, unerlaubt neue Kund*innen zu werben“, warnen die Dinslakene­r Stadtwerke. Es könne sich dabei auch um ein sogenannte­s Phishing handeln, also um das Erschleich­en persönlich­er Daten für kriminelle Zwecke.

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