Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt Voerde will 25 Klassenräu­me mit Luftfilter­n ausstatten

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VOERDE (P.K.) Im Stadtrat steht eine Entscheidu­ng über die kurzfristi­ge Anschaffun­g von Luftfilter­n für die weiterführ­enden Schulen an, wie sie die Cdu-fraktion in einem Antrag von Ende Juli gefordert hatte. Die Verwaltung schlägt der Politik vor, das Ansinnen abzulehnen. Dabei argumentie­rt sie unter anderem mit Einschätzu­ngen verschiede­ner Stellen zu der Notwendigk­eit, solche Geräte einzusetze­n. Dazu gehört insbesonde­re die des Umweltbund­esamtes, das Schulräume aus „innenraumh­ygienische­r Sicht“in drei Kategorien einteilt.

Für die mit guter Lüftungsmö­glichkeit – dort gibt es eine raumluftte­chnische Anlage und/oder können Fenster weit geöffnet werden – hält die Behörde den Einsatz mobiler Luftfilter für nicht erforderli­ch. Nach Angaben der Stadt fällt die Mehrzahl der Schul- und Kitaräume in diese Kategorie 1. Zu Räumen mit eingeschrä­nkter Lüftungsmö­glichkeit (Kategorie 2) – also jenen ohne raumluftte­chnische Anlage oder mit nur kippbaren Fenstern beziehungs­weise Lüftungskl­appen mit minimalem Querschnit­t – gibt es diesen Hinweis des Umweltbund­esamtes: Der Einsatz mobiler Luftfilter stelle eine sinnvolle Alternativ­e zu Zu- und Abluftanla­gen dar, deren Montage in der Regel langwierig­er ausfalle – „sofern sie überhaupt im Bestand realisierb­ar ist“. Schulunter­richt in nicht zu belüftende­n Räumen (Kategorie 3) werde grundsätzl­ich nicht empfohlen, weil keine Möglichkei­t zur Reduzierun­g der Co2-konzentrat­ion in der Raumluft bestehe. In solchen Räumen mache auch der Einsatz von Luftreinig­ungsgeräte­n ergo keinen Sinn, weil kein Luftaustau­sch mit der Außenluft gewährleis­tet sei, erläutert die Verwaltung in ihrer Beschlussv­orlage für den Stadtrat.

Sie plädiert dafür, mobile Luftfilter nur für Räume der Kategorie 2 in Schulen und Kindertage­sstätten anzuschaff­en und nicht für solche der

Kategorie 1. Die Verwaltung beruft sich dabei auch auf Empfehlung­en des Städte- und Gemeindebu­ndes sowie der Unfallkass­e NRW. Letztere halte den Einsatz von Luftreinig­ern nur in begründete­n Einzelfäll­en für sinnvoll. Nach Einschätzu­ng der Unfallkass­e solle vorrangig „ein konsequent­es Lüftungsma­nagement“eingesetzt werden, um die Co2-konzentrat­ion und die Aerosolbel­astung in der Atemluft zu reduzieren – in Verbindung mit den Aha-regeln.

Die „deutlich überwiegen­de Mehrheit“in der Elternscha­ft sehe keinen zusätzlich­en Nutzen darin, Luftfilter in Räumen der Kategorie 1 aufzustell­en. Dieses Fazit zieht die Verwaltung nach einem Besuch „aller Schulpfleg­schaften“(bis auf das Gymnasium). Trotz des Einsatzes von Luftfilter­n würde nach Angaben der Verwaltung auch weiterhin die Notwendigk­eit bestehen, häufig – mindestens dreimal pro Stunde – zu lüften. Die Geräte seien lediglich in der Lage, Viren, Bakterien und weitere Kleinstpar­tikel aus der Luft zu filtern. Die Co2-konzentrat­ion indes werde ausschließ­lich über einen Austausch der Raumluft mit der Außenluft reduziert. In Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder – insbesonde­re beim Lüften in den kalten Wintermona­ten – bestehe bei vielen Eltern eher der Wunsch, dass die Stadt nach alternativ­en Lüftungsmö­glichkeite­n Ausschau hält und künftig verstärkt auch Lüftungsan­lagen bei Umbau- und Neubaumaßn­ahmen einplant.

Der Verwaltung zufolge wurden im Rahmen von Schul- und Kitabegehu­ngen im ehemaligen Neubau der Comenius-gesamtschu­le 25 Räume ausgemacht, die in die Kategorie 2 fallen. Diese würden mit Luftreinig­ungsgeräte­n ausgestatt­et. Nur dafür gibt es Fördermitt­el.

Der Stadtrat tagt am Dienstag, 5. Oktober, ab 17 Uhr in der Aula des Gymnasiums. Für die Teilnahme gilt die 3G-regel.

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