Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Stadt Voerde will 25 Klassenräume mit Luftfiltern ausstatten
VOERDE (P.K.) Im Stadtrat steht eine Entscheidung über die kurzfristige Anschaffung von Luftfiltern für die weiterführenden Schulen an, wie sie die Cdu-fraktion in einem Antrag von Ende Juli gefordert hatte. Die Verwaltung schlägt der Politik vor, das Ansinnen abzulehnen. Dabei argumentiert sie unter anderem mit Einschätzungen verschiedener Stellen zu der Notwendigkeit, solche Geräte einzusetzen. Dazu gehört insbesondere die des Umweltbundesamtes, das Schulräume aus „innenraumhygienischer Sicht“in drei Kategorien einteilt.
Für die mit guter Lüftungsmöglichkeit – dort gibt es eine raumlufttechnische Anlage und/oder können Fenster weit geöffnet werden – hält die Behörde den Einsatz mobiler Luftfilter für nicht erforderlich. Nach Angaben der Stadt fällt die Mehrzahl der Schul- und Kitaräume in diese Kategorie 1. Zu Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Kategorie 2) – also jenen ohne raumlufttechnische Anlage oder mit nur kippbaren Fenstern beziehungsweise Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt – gibt es diesen Hinweis des Umweltbundesamtes: Der Einsatz mobiler Luftfilter stelle eine sinnvolle Alternative zu Zu- und Abluftanlagen dar, deren Montage in der Regel langwieriger ausfalle – „sofern sie überhaupt im Bestand realisierbar ist“. Schulunterricht in nicht zu belüftenden Räumen (Kategorie 3) werde grundsätzlich nicht empfohlen, weil keine Möglichkeit zur Reduzierung der Co2-konzentration in der Raumluft bestehe. In solchen Räumen mache auch der Einsatz von Luftreinigungsgeräten ergo keinen Sinn, weil kein Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet sei, erläutert die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage für den Stadtrat.
Sie plädiert dafür, mobile Luftfilter nur für Räume der Kategorie 2 in Schulen und Kindertagesstätten anzuschaffen und nicht für solche der
Kategorie 1. Die Verwaltung beruft sich dabei auch auf Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes sowie der Unfallkasse NRW. Letztere halte den Einsatz von Luftreinigern nur in begründeten Einzelfällen für sinnvoll. Nach Einschätzung der Unfallkasse solle vorrangig „ein konsequentes Lüftungsmanagement“eingesetzt werden, um die Co2-konzentration und die Aerosolbelastung in der Atemluft zu reduzieren – in Verbindung mit den Aha-regeln.
Die „deutlich überwiegende Mehrheit“in der Elternschaft sehe keinen zusätzlichen Nutzen darin, Luftfilter in Räumen der Kategorie 1 aufzustellen. Dieses Fazit zieht die Verwaltung nach einem Besuch „aller Schulpflegschaften“(bis auf das Gymnasium). Trotz des Einsatzes von Luftfiltern würde nach Angaben der Verwaltung auch weiterhin die Notwendigkeit bestehen, häufig – mindestens dreimal pro Stunde – zu lüften. Die Geräte seien lediglich in der Lage, Viren, Bakterien und weitere Kleinstpartikel aus der Luft zu filtern. Die Co2-konzentration indes werde ausschließlich über einen Austausch der Raumluft mit der Außenluft reduziert. In Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder – insbesondere beim Lüften in den kalten Wintermonaten – bestehe bei vielen Eltern eher der Wunsch, dass die Stadt nach alternativen Lüftungsmöglichkeiten Ausschau hält und künftig verstärkt auch Lüftungsanlagen bei Umbau- und Neubaumaßnahmen einplant.
Der Verwaltung zufolge wurden im Rahmen von Schul- und Kitabegehungen im ehemaligen Neubau der Comenius-gesamtschule 25 Räume ausgemacht, die in die Kategorie 2 fallen. Diese würden mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Nur dafür gibt es Fördermittel.
Der Stadtrat tagt am Dienstag, 5. Oktober, ab 17 Uhr in der Aula des Gymnasiums. Für die Teilnahme gilt die 3G-regel.