Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Neues Wohngebiet in Wertherbruch
Am Ende der Schulstraße sollen 15 Grundstücke entstehen. 2022 könnte es losgehen.
HAMMINKELN (dkle) In Wertherbruch, am Ende der Schulstraße, soll ein neues Wohngebiet mit 15 Grundstücken entstehen. Um die Bevölkerung angemessen zu beteiligen und Möglichkeiten zur Stellungnahme zu bieten, stellten Bürgermeister Bernd Romanski und Stadtplaner Manfred Boshuven am Montag im Rahmen einer Bürgerversammlung die geplante Bebauung vor.
Im ersten Teil der von rund 30 Personen besuchten Veranstaltung in der Bürgerhalle wurde der Entwurf der Änderung zum Flächennutzungsplan besprochen. Dieser Plan regelt, wo Wohngebiete entstehen sollen, wo Gewerbegebiete möglich sind und wo landwirtschaftliche Nutzflächen verbleiben. Wertherbruch ist, wie auch Loikum und Marienthal, eine so genannte Eigenentwicklungsortslage. Hier dürfen entstehende Baugrundstücke nicht an Auswärtige ohne Bezug zum Stadtteil vergeben werden.
„Das Wohngebiet soll laut Regionalplanung für 20 Jahre halten“, erklärte Manfred Boshuven. „Die Stadt Hamminkeln ist daher gehalten, sehr sparsam mit den Grundstücken umzugehen.“Bernd Romanski erklärte darüber hinaus, was damit gemeint ist. „Beim Erwerb der Grundstücke spielen neben Ortszugehörigkeit auch Kinder, Feuerwehrangehörigkeit oder ehrenamtliche Tätigkeit im Ort eine Rolle“, so der Bürgermeister.
Bei der Vorstellung des Bebauungsplanes wurde es dann konkreter. Es sollen elf Einfamilienhäuser gebaut werden, die geplanten Flächen liegen im Bereich zwischen 510 und 650 Quadratmetern. In diesen Häusern dürfen maximal zwei Wohneinheiten entstehen. Für zwei Doppelhaushälften stehen jeweils 300 Quadratmeter zur Verfügung.
Am Anfang des Wohngebietes können laut Planung noch zwei Mehrfamilienhäuser, jeweils zweigeschossig, mit vier Wohneinheiten gebaut werden.
Eingerahmt wird das Wohngebiet von öffentlichen und privaten Grünflächen. Als Abschluss zur offenen Landschaft ist die Anpflanzung einer Hecke vorgeschrieben. Die auf den Grundstücken verbleibenden Freiflächen, mindestens 40 Prozent der Fläche, sind komplett mit bodendeckender Vegetation zu versehen – Stein- oder Schottergärten sind hier nicht erlaubt.
In der anschließenden Gesprächsrunde durften die Teilnehmer Fragen stellen oder ihre Meinung sowie Vorschläge zum Baugebiet äußern. Manfred Boshuven machte deutlich, dass für die beiden Mehrfamilienhäuser nur lokale Investoren infrage kommen, auch für die Auswahl der Mieter in diesen beiden Häusern wird ein Rahmen vorgeschrieben.
Für die Häuser sind außer der Höhe und Dachneigung keine weiteren Vorschriften vorgesehen. Bürgermeister Romanski wies auch auf bestehende Gefahren bei Hochwasser und Starkregenereignissen hin. Die Dachentwässerung wird dabei in den neuen Kanal eingeleitet.
Im zweiten Quartal des nächsten Jahres soll der Bebauungsplan beschlossen werden und nach einer Bewerbungsphase können die Grundstücke dann verkauft werden. Die Erschließung soll auch in diesem Zeitraum stattfinden, somit könnte der erste Spatenstich bereits im Jahr 2022 erfolgen.