Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kinder für das Schuljahr 2022/2023 anmelden
DINSLAKEN (RP) Am 1. August 2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2022 sechs Jahre alt geworden sind. Auch alle älteren Kinder, die bisher noch nicht eingeschult wurden, sind laut Stadtverwaltung anzumelden. Kinder, die nach dem 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen besitzen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
„Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten“, so die Stadt. „In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das jeweilige Sekretariat entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.“
Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am Mittwoch, 27. Oktober, und am Donnerstag, 28. Oktober, von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Es wird gebeten, einen Termin zu vereinbaren und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Erziehungsberechtigte, die keine Benachrichtigung erhalten, sollten sich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-lantermann-straße 65, in Verbindung setzen, heißt es aus dem Rathaus. Dieser ist unter Telefon 02064 66248 erreichbar. Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Für die Anmeldetermine werden auch das Familienbuch und der Impfausweis des Kindes benötigt.