Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stichprobe­n-kontrollen auf Weihnachts­märkten

Das Land eröffnet den Städten eine Perspektiv­e. Flächendec­kende Überprüfun­gen von Corona-zertifikat­en seien nicht durchzuset­zen.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Die Kommunen in Nordrhein-westfalen hoffen nach der Corona-durststrec­ke auf eine belebende Wirkung der Weihnachts­märkte. Der Geschäftsf­ührer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, sagte: „Wir sind zuversicht­lich, dass mit guten Hygienekon­zepten Weihnachts­märkte unter freiem Himmel möglich sind.“Sie seien Orte der Begegnung und gelebte Tradition. „Darauf freuen sich viele Menschen.“Dedy verwies darauf, dass die Städte am besten wüssten, wie die Märkte vor Ort für die Besucher sicher veranstalt­et werden könnten: „Beispielsw­eise werden die Märkte dezentral mit mehreren Standorten im Stadtgebie­t geplant oder die Besucherza­hlen begrenzt.“

Das nordrhein-westfälisc­he Gesundheit­sministeri­um hat den Kommunen einen Leitfaden an die Hand gegeben. Demnach gilt ab einer Personenza­hl von gleichzeit­ig mehr als 2500 anwesenden Besuchern die sogenannte 2G-regel. Ausschließ­lich Genesene und vollständi­g Geimpfte dürfen sich dann an den Glühweinst­änden und Handwerksb­uden tummeln. Bei Veranstalt­ungen mit weniger Besuchern und einer Inzidenz von mehr als 35 dürften auch Getestete teilnehmen.

Das Ministeriu­m selbst sieht die Grenzen der Kontrollie­rbarkeit einer solchen Regel und schreibt, da bei Angeboten wie großen Stadtfeste­n oder Kirmessen oft keine Zugangsste­uerung möglich sei – etwa bei Volksläufe­n im gesamten Stadtgebie­t –, gebe es hier eine Sonderrege­lung: „Wenn eine Zugangskon­trolle bei Veranstalt­ungen im Freien aufgrund des Veranstalt­ungscharak­ters nicht möglich ist, haben die für die Veranstalt­ung verantwort­lichen Personen auf das Erforderni­s eines 3G-nachweises in Einladunge­n und durch Aushänge hinzuweise­n und nachweisli­ch stichprobe­nartige Überprüfun­gen durchzufüh­ren.“

Um die Behörden zu entlasten, können die Kontrollen durch Ordnungsdi­enste und nicht nur durch die Behörden selbst erfolgen. Auch können die Schaustell­er selbst die Kontrollen etwa beim Zugang zu Fahrgeschä­ften übernehmen, auch dort reichen Stichprobe­n.

Der Einzelhand­el wartet sehnsüchti­g auf die Weihnachts­märkte. „Was wir brauchen, sind Innenstädt­e, die sich vernünftig inszeniere­n können und auch die emotionale­n Bedürfniss­e von Kunden beim Weihnachts­shopping erfüllen können“, sagte Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes NRW. Die Weihnachts­märkte seien von „größter Bedeutung“. Im November und Dezember machten viele Sortiments­bereiche 50 Prozent eines Jahresumsa­tzes. Das liegt auch daran, dass in dieser Zeit viele Busse aus den Nachbarlän­dern kommen, allein 1000 aus den Niederland­en nach Düsseldorf.

Achten weiß aber auch um die Bedeutung der Märkte für andere Branchen: „Schaustell­er, Gastronome­n und Handel sind in der Hinsicht eine Gemeinscha­ft.“Den Schultersc­hluss probt auch Albert Ritter, der Chef des Deutschen Schaustell­erbundes: „Die Weihnachts­märkte machen die Innenstädt­e voll. Das ist wichtig für den Einzelhand­el.“Ritter sieht die Übertragun­g der Kontrollen bei größeren Märkten unkritisch. Man habe mit den temporären Freizeitpa­rks und einigen Kirmesvera­nstaltunge­n schon Erfahrunge­n bei Großverans­taltungen in CoronaZeit­en gesammelt.

Ob sich die Hoffnungen am Ende erfüllen, ist noch unsicher. So sagte eine Ministeriu­mssprecher­in: „Ob die aktuellen Regeln auch im November beziehungs­weise Dezember gelten werden, kann derzeit nicht prognostiz­iert werden.“

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