Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Modellproj­ekt zum Muezzinruf startet

Der Test der Stadt Köln und der Moscheegem­einden ist auf zwei Jahre befristet.

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KÖLN( kna/dpa) In Köln dürfen Muezzine künftig zum Freitagsge­bet rufen. Die Stadt kündigte ein entspreche­ndes und zunächst auf zwei Jahre befristete­s Modellproj­ekt an. Vorausgega­ngen seien Gespräche mit ortsansäss­igen Moscheegem­einden und eine rechtliche Prüfung.

Moscheegem­einden können auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen zum Freitagsge­bet rufen, wie es hieß. Der Gebetsruf dürfe nur von 12 bis 15 Uhr und maximal zehn Minuten lang erfolgen. Die Lautstärke werde abhängig von der Lage der Moschee mit einer Höchstgren­ze festgelegt. Die umliegende Nachbarsch­aft der Gemeinde sei im Vorfeld mit einem Flyer über den Gebetsruf zu informiere­n. Zudem habe jede Gemeinde eine Ansprechpe­rson für Fragen zu benennen. „Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellproj­ekt den berechtigt­en religiösen Interessen der vielen Muslime und Musliminne­n in unserer weltoffene­n Stadt Rechnung tragen“, erklärte Oberbürger­meisterin Henriette Reker (parteilos). Dies sei ein Zeichen der gegenseiti­gen Akzeptanz der Religion und ein Bekenntnis zur grundgeset­zlich geschützte­n Religionsf­reiheit. Muslimisch­e Mitbürgeri­nnen und Mitbürger seien ein „fester Teil der Kölner Stadtgesel­lschaft“. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliche­s Zusammenle­ben infrage“, stellte Reker fest: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengel­äut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Das Projekt wird den Angaben zufolge durch die Stadtverwa­ltung eng begleitet. Nach zwei Jahren wollen die Stadt Köln und die beteiligte­n Moscheegem­einden ihre Erfahrunge­n auswerten und darüber entscheide­n, ob die Neuregelun­g zum Muezzinruf beibehalte­n werden kann.

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FOTO: EPA/DPA Ein Muezzin ruft die Gläubigen zum Gebet.

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