Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
55 Euro fürs Parken im Halteverbot
Der Bundesrat hat Änderungen im Bußgeldkatalog zugestimmt, die noch im Herbst in Kraft treten sollen.
BERLIN (dpa/th) Der Bundesrat hat am Freitag höheren Bußgeldern für Verkehrssünder zugestimmt. Mehr Geld kosten künftig etwa Raserei und Parkverstöße. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Die Änderungen des Bußgeldkatalogs gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April zurück. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – erwartet wird dies noch im Herbst.
Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Folgende Verkehrsverstöße werden in Zukunft teurer:
Parkverbot Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halteoder Parkverbot abstellen, bekommen in Zukunft ein Knöllchen von 55 statt wie bislang bis zu 15 Euro. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt bislang 35 Euro rechnen. Wer vor einer Feuerwehrzufahrt steht oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss 100 Euro Bußgeld bezahlen. Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig auch alle, die auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-fahrzeuge kostet 55 Euro.
Zu schnell unterwegs Wer innerorts 16 bis 20 Kilometer in der Stunde zu schnell fährt, zahlt bald 70 statt bislang 35 Euro. Dabei gilt der Grundsatz: Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die mit 91 Kilometern in der Stunde statt 50 km/h durch die Stadt rasen, müssen tief in die Tasche greifen: Fällig werden in Zukunft 400 statt bislang 200 Euro.
Rettungsgasse Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie sogar selbst mit dem Auto nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss in Zukunft mit einem Bußgeld von 200 bis 230 Euro rechnen. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch wenn Autofahrer Gehwege, Radwege und Seitenstreifen nutzen, wird es deutlich teurer: Statt bislang 25 werden demnächst 100 Euro als Strafe verlangt.
Auto-poser Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bislang 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Lkw-fahrer Eine neue Regelung gibt es auch für Lastwagenfahrer. Wenn sie die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, beim Rechtsabbiegen innerhalb einer Ortschaft nur mit Schrittgeschwinigkeit zu fahren, werden sie laut neuem Bußgeldkatalog mit 70 Euro zur Kasse gebeten.