Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

55 Euro fürs Parken im Halteverbo­t

Der Bundesrat hat Änderungen im Bußgeldkat­alog zugestimmt, die noch im Herbst in Kraft treten sollen.

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BERLIN (dpa/th) Der Bundesrat hat am Freitag höheren Bußgeldern für Verkehrssü­nder zugestimmt. Mehr Geld kosten künftig etwa Raserei und Parkverstö­ße. Ziel sei es, die Verkehrssi­cherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Die Änderungen des Bußgeldkat­alogs gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April zurück. Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschre­iben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – erwartet wird dies noch im Herbst.

Die Vorsitzend­e der Verkehrsmi­nisterkonf­erenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssi­cherheit. Vorausgega­ngen waren lange Verhandlun­gen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehler­s waren verschärft­e Bußgeldreg­eln im vergangene­n Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Folgende Verkehrsve­rstöße werden in Zukunft teurer:

Parkverbot Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeine­n Halteoder Parkverbot abstellen, bekommen in Zukunft ein Knöllchen von 55 statt wie bislang bis zu 15 Euro. Wer unberechti­gt auf einem Schwerbehi­nderten-parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt bislang 35 Euro rechnen. Wer vor einer Feuerwehrz­ufahrt steht oder ein Rettungsfa­hrzeug behindert, muss 100 Euro Bußgeld bezahlen. Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig auch alle, die auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstre­ifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrste­ilnehmer behindert oder gefährdet werden. Ganz neu: Unberechti­gtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-fahrzeuge kostet 55 Euro.

Zu schnell unterwegs Wer innerorts 16 bis 20 Kilometer in der Stunde zu schnell fährt, zahlt bald 70 statt bislang 35 Euro. Dabei gilt der Grundsatz: Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die mit 91 Kilometern in der Stunde statt 50 km/h durch die Stadt rasen, müssen tief in die Tasche greifen: Fällig werden in Zukunft 400 statt bislang 200 Euro.

Rettungsga­sse Wer keine Rettungsga­sse bildet oder sie sogar selbst mit dem Auto nutzt, um im Stau schneller voranzukom­men, muss in Zukunft mit einem Bußgeld von 200 bis 230 Euro rechnen. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Auch wenn Autofahrer Gehwege, Radwege und Seitenstre­ifen nutzen, wird es deutlich teurer: Statt bislang 25 werden demnächst 100 Euro als Strafe verlangt.

Auto-poser Die Geldbuße für das Verursache­n von unnötigem Lärm und einer vermeidbar­en Abgasbeläs­tigung sowie dem belästigen­den unnützen Hin- und Herfahren wird von bislang 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

Lkw-fahrer Eine neue Regelung gibt es auch für Lastwagenf­ahrer. Wenn sie die gegen die neu eingeführt­e Pflicht verstoßen, beim Rechtsabbi­egen innerhalb einer Ortschaft nur mit Schrittges­chwinigkei­t zu fahren, werden sie laut neuem Bußgeldkat­alog mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

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