Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
WOHNEN & RECHT
(bü) Nachbarrecht Droht ein Walnussbaum abzusterben, wenn er beschnitten wird, dann muss der Rückschnitt nicht sofort durchgeführt werden. Das gelte auch dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch den Baum unangemessen beschattet wird. Der Baum darf dann über mehrere Jahre in kleineren Abschnitten gestutzt werden. Auf eine komplette Beseitigung des Baumes habe der Nachbar keinen Anspruch. Am Grundsatz, dass die überhängenden Äste zu beseitigen seien, ändere ein sukzessiver Rückschnitt nichts, urteilte das Gericht in Koblenz. (LG Koblenz, 13 S 8/21)
Steuerrecht Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Verkauft ein Hausbesitzer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder, so bleibt der Verkaufsgewinn auch dann steuerfrei, wenn der Eigentümer zwischendurch ausgezogen ist. Überlässt der Eigentümer hingegen einem Angehörigen die Wohnung, so liegt eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“nicht mehr vor. (BFH, IX R 6/18)