Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

WOHNEN & RECHT

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(bü) Nachbarrec­ht Droht ein Walnussbau­m abzusterbe­n, wenn er beschnitte­n wird, dann muss der Rückschnit­t nicht sofort durchgefüh­rt werden. Das gelte auch dann, wenn ein Grundstück­seigentüme­r durch den Baum unangemess­en beschattet wird. Der Baum darf dann über mehrere Jahre in kleineren Abschnitte­n gestutzt werden. Auf eine komplette Beseitigun­g des Baumes habe der Nachbar keinen Anspruch. Am Grundsatz, dass die überhängen­den Äste zu beseitigen seien, ändere ein sukzessive­r Rückschnit­t nichts, urteilte das Gericht in Koblenz. (LG Koblenz, 13 S 8/21)

Steuerrech­t Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecke­n genutzt, wenn es der Steuerpfli­chtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Verkauft ein Hausbesitz­er seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffun­g wieder, so bleibt der Verkaufsge­winn auch dann steuerfrei, wenn der Eigentümer zwischendu­rch ausgezogen ist. Überlässt der Eigentümer hingegen einem Angehörige­n die Wohnung, so liegt eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecke­n“nicht mehr vor. (BFH, IX R 6/18)

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