Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Bundestag beschließt Verkehrssünderkartei
Die Daten, die dort oben im Norden gesammelt werden, haben schon manchen Autofahrer zur Verzweiflung gebracht: In Flensburg führt das Kraftfahrtbundesamt seit mehr als 60 Jahren die sogenannte Verkehrssünderkartei. Der Name ist umgangssprachlich, offiziell hieß die Datensammlung früher Verkehrszentralregister, seit einer Modernisierung 2014 lautet ihr Name Fahreignungsregister. Deutschlands Autofahrer wissen: Wer in Flensburg zu viele Punkte hat, kann seinen Führerschein verlieren. Eingeführt wurde die Kartei in den 50er-jahren. Das Wirtschaftswunder ließ nicht nur die Zahl der Pkw wachsen, sondern auch die Zahl der schweren Autounfälle. Verkehrsminister Hans-christoph Seebohm (Foto) hatte die Aufgabe, das Fahren wieder sicherer zu machen. Eine der Maßnahmen des Cdu-politikers war die zentrale Sammlung von Verkehrsvergehen. Auf diese Weise sollten die Wiederholungstäter künftig vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden können – außerdem versprach man sich einen Abschreckungseffekt. Am 11. Oktober 1956 gab der Deutsche Bundestag den Startschuss für die Einführung der Verkehrssünderkartei. Im folgenden Jahr legte der Verkehrsminister ein Gesetz vor, und schon Anfang 1958 wurden die ersten Daten gesammelt. Übrigens noch keine Punkte: Dieses System wurde erst in den 70er-jahren eingeführt und sollte den Beamten die Arbeit erleichtern. Die hatten bis dahin die einzelnen Vergehen und Übertretungen auf Karteikarten notieren müssen. Auch das Punktesystem wurde 2014 überarbeitet. Seitdem gilt: Wer mehr als acht Punkte hat, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.