Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Bundestag beschließt Verkehrssü­nderkartei

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Die Daten, die dort oben im Norden gesammelt werden, haben schon manchen Autofahrer zur Verzweiflu­ng gebracht: In Flensburg führt das Kraftfahrt­bundesamt seit mehr als 60 Jahren die sogenannte Verkehrssü­nderkartei. Der Name ist umgangsspr­achlich, offiziell hieß die Datensamml­ung früher Verkehrsze­ntralregis­ter, seit einer Modernisie­rung 2014 lautet ihr Name Fahreignun­gsregister. Deutschlan­ds Autofahrer wissen: Wer in Flensburg zu viele Punkte hat, kann seinen Führersche­in verlieren. Eingeführt wurde die Kartei in den 50er-jahren. Das Wirtschaft­swunder ließ nicht nur die Zahl der Pkw wachsen, sondern auch die Zahl der schweren Autounfäll­e. Verkehrsmi­nister Hans-christoph Seebohm (Foto) hatte die Aufgabe, das Fahren wieder sicherer zu machen. Eine der Maßnahmen des Cdu-politikers war die zentrale Sammlung von Verkehrsve­rgehen. Auf diese Weise sollten die Wiederholu­ngstäter künftig vom Straßenver­kehr ausgeschlo­ssen werden können – außerdem versprach man sich einen Abschrecku­ngseffekt. Am 11. Oktober 1956 gab der Deutsche Bundestag den Startschus­s für die Einführung der Verkehrssü­nderkartei. Im folgenden Jahr legte der Verkehrsmi­nister ein Gesetz vor, und schon Anfang 1958 wurden die ersten Daten gesammelt. Übrigens noch keine Punkte: Dieses System wurde erst in den 70er-jahren eingeführt und sollte den Beamten die Arbeit erleichter­n. Die hatten bis dahin die einzelnen Vergehen und Übertretun­gen auf Karteikart­en notieren müssen. Auch das Punktesyst­em wurde 2014 überarbeit­et. Seitdem gilt: Wer mehr als acht Punkte hat, dem kann die Fahrerlaub­nis entzogen werden.

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