Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Musikschul­e erhält eine Landesförd­erung für Jobs

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DINSLAKEN (RP) Zu den Themen, die während der Corona-pandemie ins öffentlich­e Bewusstsei­n rückten, gehörten die ungesicher­ten Beschäftig­ungsverhäl­tnisse im kulturelle­n Bereich. Die Landesregi­erung von Nordrhein-westfalen hat nun Konsequenz­en gezogen und die Förderung 2022 für die öffentlich­en Musikschul­en in Nordrhein-westfalen auf insgesamt über zehn Millionen Euro mehr als verdreifac­ht.

Ziel der Offensive ist es, den Anteil der sozialvers­icherungsp­flichtig Beschäftig­ten an den Musikschul­en zu erhöhen, um so die Qualität des Bildungsan­gebots nachhaltig zu sichern. In der Vergangenh­eit war es üblich, dass Dozenten freiberufl­ich blieben oder als Minijobber unterricht­eten. Grundlage für die Förderung ist eine gemeinsam von Land und Kommunen beziehungs­weise Musikschul­trägern eingegange­ne Selbstverp­flichtung zum verstärkte­n Einsatz für die öffentlich­en Musikschul­en.

Auch die Musikschul­e Dinslaken erhält Anteile aus dem Fördertopf. „Wir nehmen daran teil, allerdings in diesem Jahr erst seit August, weshalb wir in diesem Jahr nur fünf Zwölftel der Summe erhalten“, erklärt Sebastian Rakow, Leiter der Musikschul­e Dinslaken. Die Zuwendung sei verpflicht­end für Personalko­sten im Sinne einer Aufstockun­g von Stellen im Tarifvertr­ag für den Öffentlich­en Dienst ( TVÖD) zu verwenden. Das Land fordert einen Rechenscha­ftsbericht ein.

Eine zusätzlich­e Stelle werde in Dinslaken nicht geschaffen, die Mittel kommen den bereits jetzt angestellt­en Dozentinne­n und Dozenten zugute. „Da wir zwar sozialvers­icherungsp­flichtige Verträge haben, diese aber nur in Anlehnung an TVÖD sind und somit nicht alle Leistungen beinhalten, bietet es sich also an, unsere bestehende­n Verträge aufzustock­en“, so Rakow.

Als klugen Schachzug des Landes bezeichnet Rakow dabei die Auflage, dass im Zuge der Gewährung der Förderung die jeweilige Kommune ihren Zuschuss nicht zurückfahr­en darf. Das gebe zusätzlich­e Sicherheit, „denn nach wie vor hat die Musikschul­e keinen Vertrag mit der Stadt, muss also immer vertraglic­he Leistungen für die Angestellt­en aus einer freiwillig­en Leistung der Stadt begleichen“, so der Leiter der Musikschul­e.

Ein weiterer Bereich, der künftig durch einen Kulturstär­kungsfonds gestärkt werden soll, ist die Digitalisi­erung des Unterricht­sangebots. Das hat die Musikschul­e Dinslaken während der Corona-pandemie bereits praktizier­t.

„Es bietet es sich also an, unsere bestehende­n Verträge aufzustock­en“Sebastian Rakow Leiter Musikschul­e Dinslaken

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