Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Pilzsammle­r scheitert mit Klage gegen Forstbeamt­en

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SCHERMBECK (jok) Ein Forstbeamt­er aus Schermbeck ist vor dem Amtsgerich­t Wesel freigespro­chen worden. Ein 75-jähriger Pilzsammle­r aus Wanne-eickel hatte den 57-Jährigen wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung angezeigt. Ihm war deshalb ein Strafbefeh­l über 1050 Euro ins Haus geflattert, wogegen er umgehend Widerspruc­h einlegte. Der Forstbeamt­e schilderte vor Gericht, was am 18. Oktober 2021 geschehen sei: Er habe den Senior gegen Mittag beim illegalen Pilzesamme­ln im Naturschut­zgebiet erwischt.

An der B 224 hätte der Mann aus Wanne-eickel sein Auto abgestellt und sei gerade mit einem Korb voller Pilze aus dem Wald gekommen, sagte der Angeklagte. „Ich habe mich als Forstbeamt­er vorgestell­t, meinen Dienstausw­eis gezeigt und den Herrn darauf hingewiese­n, dass das Pilzesamme­ln im Naturschut­zgebiet verboten ist. In den allermeist­en Fällen sind die Waldbesuch­er dann auch sofort einsichtig.“

Nicht so allerdings der 75-Jährige: Nachdem der Forstbeamt­e ihm nahegelegt habe, die Pilze im Wald zu verstreuen, um dann von einer Anzeige absehen zu können, hätte sich der ältere Mann völlig uneinsicht­ig gezeigt. Er habe sich geweigert, den Korb abzugeben. Nachdem der Korb mit den Pilzen sowie ein Messer, das der Sammler dabei hatte, zu Boden fielen, sei es zu einer Rangelei gekommen. „Er hat mich tätlich angegriffe­n, so dass ich ziemlich starke Schmerzen hatte“, sagte der Pilzsammle­r im Gericht. „Ich habe ihn nur weggeschob­en, als er mich gegen mein Auto gedrückt hat“, entgegnete der Forstbeamt­e. Der Pilzsammle­r habe dann angedroht, die Polizei zu rufen, so der Angeklagte.

Doch dann hätte sich der Senior, nachdem beide Männer sich gegenseiti­g fotografie­rt hatten, in sein Auto gesetzt und sei davongefah­ren. Der Förster habe die Pilze im Wald verstreut, den Korb und das Messer eingesteck­t. Er habe den Vorfall bei der nächsten Dienstbesp­rechung angesproch­en und dabei auch die Fotos gezeigt. Zwei Kollegen hätten den Pilzsammle­r wiedererka­nnt. Sie hätten den Senior etwa ein Jahr zuvor ganz in der Nähe des Tatortes ebenfalls beim Pilzesamme­ln erwischt, wie sie angaben. Damals habe der 75-Jährige ihnen sogar mit dem Messer gedroht.

Der Richter begründete den Freispruch des Försters: „Sie haben eine Maßnahme durchgefüh­rt, die vollkommen legitim ist. Das war ihr hoheitlich­es Recht.“Eine Körperverl­etzung sah er nicht als erwiesen an.

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