Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Pilzsammler scheitert mit Klage gegen Forstbeamten
SCHERMBECK (jok) Ein Forstbeamter aus Schermbeck ist vor dem Amtsgericht Wesel freigesprochen worden. Ein 75-jähriger Pilzsammler aus Wanne-eickel hatte den 57-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung angezeigt. Ihm war deshalb ein Strafbefehl über 1050 Euro ins Haus geflattert, wogegen er umgehend Widerspruch einlegte. Der Forstbeamte schilderte vor Gericht, was am 18. Oktober 2021 geschehen sei: Er habe den Senior gegen Mittag beim illegalen Pilzesammeln im Naturschutzgebiet erwischt.
An der B 224 hätte der Mann aus Wanne-eickel sein Auto abgestellt und sei gerade mit einem Korb voller Pilze aus dem Wald gekommen, sagte der Angeklagte. „Ich habe mich als Forstbeamter vorgestellt, meinen Dienstausweis gezeigt und den Herrn darauf hingewiesen, dass das Pilzesammeln im Naturschutzgebiet verboten ist. In den allermeisten Fällen sind die Waldbesucher dann auch sofort einsichtig.“
Nicht so allerdings der 75-Jährige: Nachdem der Forstbeamte ihm nahegelegt habe, die Pilze im Wald zu verstreuen, um dann von einer Anzeige absehen zu können, hätte sich der ältere Mann völlig uneinsichtig gezeigt. Er habe sich geweigert, den Korb abzugeben. Nachdem der Korb mit den Pilzen sowie ein Messer, das der Sammler dabei hatte, zu Boden fielen, sei es zu einer Rangelei gekommen. „Er hat mich tätlich angegriffen, so dass ich ziemlich starke Schmerzen hatte“, sagte der Pilzsammler im Gericht. „Ich habe ihn nur weggeschoben, als er mich gegen mein Auto gedrückt hat“, entgegnete der Forstbeamte. Der Pilzsammler habe dann angedroht, die Polizei zu rufen, so der Angeklagte.
Doch dann hätte sich der Senior, nachdem beide Männer sich gegenseitig fotografiert hatten, in sein Auto gesetzt und sei davongefahren. Der Förster habe die Pilze im Wald verstreut, den Korb und das Messer eingesteckt. Er habe den Vorfall bei der nächsten Dienstbesprechung angesprochen und dabei auch die Fotos gezeigt. Zwei Kollegen hätten den Pilzsammler wiedererkannt. Sie hätten den Senior etwa ein Jahr zuvor ganz in der Nähe des Tatortes ebenfalls beim Pilzesammeln erwischt, wie sie angaben. Damals habe der 75-Jährige ihnen sogar mit dem Messer gedroht.
Der Richter begründete den Freispruch des Försters: „Sie haben eine Maßnahme durchgeführt, die vollkommen legitim ist. Das war ihr hoheitliches Recht.“Eine Körperverletzung sah er nicht als erwiesen an.