Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Mittagsruhe auf Spielplatz stößt auf Kritik
Vivawest will mit der Regelung für die Fläche an der Hauerlandstraße in Möllen zum Schutz der Anwohner beitragen.
(P.K.) Auf der vorher verwaisten großen Fläche an der Hauerlandstraße/ecke Kampshof in Möllen bietet sich Kindern seit kurzem wieder die Möglichkeit zum Klettern, Rutschen und Schaukeln: Vivawest hat auf dem Gelände neue Spielgeräte aufgestellt. So weit, so schön. Auf Kritik stoßen allerdings die Nutzungszeiten für den Spielplatz, die das Wohnungsunternehmen festgelegt hat: Von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr steht auf dem dort aufgestellten Schild. Eine Facebook-nutzerin machte die Regelung in einer Voerder Gruppe mit der Frage „Mittagsruhe auf einem Kinderspielplatz? Ist das ernst gemeint?“zum Thema.
Viele derer, die daraufhin kommentieren, äußerten Unverständnis. Kinderlärm sei kein Lärm. Mittagsruhe gebe es schon seit Jahren nicht mehr, waren einige Äußerungen. Aber auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch Kinder lernen müssten, wurde angebracht.
Vivawest erklärt auf Anfrage zu dem Fall: „Auch wenn die Mittagsruhe in NRW nicht generell geschützt ist, möchten wir vorbeugend zum Gesundheitsschutz aller Be- und Anwohner beitragen und im Sinne eines guten Miteinanders die Lärmimmissionen für diese Zeiten beschränken.“Dies gelte für alle elf Spielplätze von Vivawest in Voerde, die selbstverständlich auch von Kindern genutzt werden könnten, deren Eltern nicht Kunde des in Gelsenkirchen ansässigen Wohnungsunternehmens sind, wie dessen Pressesprecher Gregor Boldt betont.
Vivawest liege ein „gutes Zusammenleben aller Altersklassen“in seinen Quartieren am Herzen – „dazu gehören natürlich auch lachende und tobende Kinder im Wohnumfeld“. Das Wohnungsunternehmen begründet die festgelegte Mittagsruhe damit, dass man leider „insbesondere auf dem Spielplatz in Möllen“, der nunmehr reaktiviert wurde, „immer wieder zwischen Anwohnern und zum Teil älteren Kindern und Jugendlichen“habe vermitteln müssen, „da nicht aufeinander Rücksicht genommen wurde“.
Auf den Spielplätzen der Stadt dagegen gibt es keine generelle Mittagsruhe. Die dort aufgestellten Schilder weisen auf die grundsätzlich geltende Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr hin. Auf den Schulhöfen der Voerder Grundschulen – ausgenommen die Erich-kästner-schule – sei die öffentliche Nutzung ab 16 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Dies sei ebenfalls durch eine Beschilderung gekennzeichnet.
„Der Bolzplatz am Birkenweg in Friedrichsfeld ist zusätzlich in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr geschlossen. Auf der Skateranlage an der Stockumer Schule gibt es festgelegte Nutzungszeiten – werktags in der Zeit von 15 bis 20 Uhr. Eine entsprechende Beschilderung befindet sich vor Ort“, erläutert Stadtsprecherin Miriam Gruschka. Der Bolzplatz liege in einem Wohngebiet, die Skateranlage in der Nähe einer Häuserreihe. Von beiden gingen andere Geräuscheinwirkungen aus als von einem Kinderspielplatz. Vereinzelt komme es in den wärmeren Monaten bezüglich der Skateranlage an der Stockumer Schule und der Spielfläche „Auf dem Kamp“zu Beschwerden bei der Stadt.
Auf die Frage, ob Lärm durch spielende Kinder per Definition überhaupt als Lärm gilt, verweist die Stadtsprecherin auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Demnach seien Geräuscheinwirkungen die – unter anderem – von Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürften Immissionsgrenzund Richtwerte nicht herangezogen werden. Nach dieser Regelung stehe „Kinderlärm unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft; Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar“.