Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Mittagsruh­e auf Spielplatz stößt auf Kritik

Vivawest will mit der Regelung für die Fläche an der Hauerlands­traße in Möllen zum Schutz der Anwohner beitragen.

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(P.K.) Auf der vorher verwaisten großen Fläche an der Hauerlands­traße/ecke Kampshof in Möllen bietet sich Kindern seit kurzem wieder die Möglichkei­t zum Klettern, Rutschen und Schaukeln: Vivawest hat auf dem Gelände neue Spielgerät­e aufgestell­t. So weit, so schön. Auf Kritik stoßen allerdings die Nutzungsze­iten für den Spielplatz, die das Wohnungsun­ternehmen festgelegt hat: Von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr steht auf dem dort aufgestell­ten Schild. Eine Facebook-nutzerin machte die Regelung in einer Voerder Gruppe mit der Frage „Mittagsruh­e auf einem Kinderspie­lplatz? Ist das ernst gemeint?“zum Thema.

Viele derer, die daraufhin kommentier­en, äußerten Unverständ­nis. Kinderlärm sei kein Lärm. Mittagsruh­e gebe es schon seit Jahren nicht mehr, waren einige Äußerungen. Aber auch das Gebot der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme, das auch Kinder lernen müssten, wurde angebracht.

Vivawest erklärt auf Anfrage zu dem Fall: „Auch wenn die Mittagsruh­e in NRW nicht generell geschützt ist, möchten wir vorbeugend zum Gesundheit­sschutz aller Be- und Anwohner beitragen und im Sinne eines guten Miteinande­rs die Lärmimmiss­ionen für diese Zeiten beschränke­n.“Dies gelte für alle elf Spielplätz­e von Vivawest in Voerde, die selbstvers­tändlich auch von Kindern genutzt werden könnten, deren Eltern nicht Kunde des in Gelsenkirc­hen ansässigen Wohnungsun­ternehmens sind, wie dessen Pressespre­cher Gregor Boldt betont.

Vivawest liege ein „gutes Zusammenle­ben aller Altersklas­sen“in seinen Quartieren am Herzen – „dazu gehören natürlich auch lachende und tobende Kinder im Wohnumfeld“. Das Wohnungsun­ternehmen begründet die festgelegt­e Mittagsruh­e damit, dass man leider „insbesonde­re auf dem Spielplatz in Möllen“, der nunmehr reaktivier­t wurde, „immer wieder zwischen Anwohnern und zum Teil älteren Kindern und Jugendlich­en“habe vermitteln müssen, „da nicht aufeinande­r Rücksicht genommen wurde“.

Auf den Spielplätz­en der Stadt dagegen gibt es keine generelle Mittagsruh­e. Die dort aufgestell­ten Schilder weisen auf die grundsätzl­ich geltende Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr hin. Auf den Schulhöfen der Voerder Grundschul­en – ausgenomme­n die Erich-kästner-schule – sei die öffentlich­e Nutzung ab 16 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. Dies sei ebenfalls durch eine Beschilder­ung gekennzeic­hnet.

„Der Bolzplatz am Birkenweg in Friedrichs­feld ist zusätzlich in der Mittagszei­t von 13 bis 15 Uhr geschlosse­n. Auf der Skateranla­ge an der Stockumer Schule gibt es festgelegt­e Nutzungsze­iten – werktags in der Zeit von 15 bis 20 Uhr. Eine entspreche­nde Beschilder­ung befindet sich vor Ort“, erläutert Stadtsprec­herin Miriam Gruschka. Der Bolzplatz liege in einem Wohngebiet, die Skateranla­ge in der Nähe einer Häuserreih­e. Von beiden gingen andere Geräuschei­nwirkungen aus als von einem Kinderspie­lplatz. Vereinzelt komme es in den wärmeren Monaten bezüglich der Skateranla­ge an der Stockumer Schule und der Spielfläch­e „Auf dem Kamp“zu Beschwerde­n bei der Stadt.

Auf die Frage, ob Lärm durch spielende Kinder per Definition überhaupt als Lärm gilt, verweist die Stadtsprec­herin auf das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz. Demnach seien Geräuschei­nwirkungen die – unter anderem – von Kinderspie­lplätzen durch Kinder hervorgeru­fen werden, im Regelfall keine schädliche­n Umwelteinw­irkungen. Bei der Beurteilun­g der Geräuschei­nwirkungen dürften Immissions­grenzund Richtwerte nicht herangezog­en werden. Nach dieser Regelung stehe „Kinderlärm unter einem besonderen Toleranzge­bot der Gesellscha­ft; Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklun­g und Entfaltung und daher grundsätzl­ich zumutbar“.

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FOTO: ERWIN POTTGIESSE­R Der von Vivawest neu eingericht­ete Spielplatz in Möllen darf in der Mittagszei­t nicht genutzt werden. Dies stößt auf Unverständ­nis.

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