Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Vergewaltigungsprozess stockt
Ein Weseler (19) muss sich vor Gericht verantworten. Nun sollen Polizisten aussagen.
(jok) Neu aufgerollt werden muss ein Prozess, der am Dienstag nach über zweistündiger Verhandlung ausgesetzt wurde. Das Schöffengericht am Amtsgericht Wesel muss klären, ob die sexuellen Handlungen zwischen einer 17-Jährigen und einem 18-Jährigen gegen den Willen der Schülerin geschahen oder einvernehmlich.
Ein heute 19-Jähriger aus Wesel ist angeklagt, am 6. und 7. Oktober 2021 sexuelle Handlungen an der Schülerin aus Neukirchen-vluyn jeweils gegen ihren Willen und teilweise mit Gewalt vorgenommen zu haben. Die ihm vorgeworfene Vergewaltigung im Schlosspark in Moers sowie in Neukirchen-vluyn bestritt der Beschuldigte eindeutig, vielmehr seien die intimen Kontakte in der etwa neunmonatigen Beziehung der beiden Heranwachsenden „normal“gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage der Richterin erklärte der 19-Jährige, dass er zu keinem Zeitpunkt gemerkt habe, dass die Schülerin etwas nicht gewollt habe. Er sagte, die 17-Jährige habe ihn während der sexuellen Handlungen geküsst.
Komplett bestritt er die ihm zur Last gelegte Tat vom 7. Oktober: Dass er an jenem Donnerstag nachmittags mit der Schülerin in Neukirchen-vluyn auf einem Feldweg un
Vorsitzende Richterin Aussage vor Gericht
terwegs gewesen sei, könne schon deshalb gar nicht sein, weil er donnerstags immer Schule in Sonsbeck habe. Nach dem 7. Oktober brach der Kontakt zwischen den beiden Heranwachsenden offenbar ab, weil wohl die Eltern der Schülerin von der Beziehung erfahren hatten und die Wohngruppe informierten, in der der Angeklagte lebt, um weitere Treffen zu verbieten. Die Betreuerin des Angeklagten riet ihm daraufhin, den Kontakt zu der 17-Jährigen sofort zu beenden.
Während der Vernehmung der Schülerin wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Ihre Anwältin bestritt nach der Zeugenaussage vor Gericht, was die 17-Jährige bei einer Polizeivernehmung kurz nach dem Vorfall angegeben haben soll. „Ja, es ist ok“, habe sie dem Angeklagten während der sexuellen Handlungen gesagt. Dies sei „vielleicht auch nicht ganz richtig“von ihr gewesen, weil sie mit der Situation überfordert gewesen sei, notierten die Polizisten.
„Dann brauchen wir die Vernehmungsbeamten“, erklärte die Vorsitzende Richterin zu dem Einwand der Vertreterin der Nebenklage. Die Polizisten werden also nun auch noch als Zeugen geladen und sollen über ihre damalige Vernehmung der Schülerin berichten.
„Dann brauchen wir die Vernehmungsbeamten“