Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Vergewalti­gungsproze­ss stockt

Ein Weseler (19) muss sich vor Gericht verantwort­en. Nun sollen Polizisten aussagen.

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(jok) Neu aufgerollt werden muss ein Prozess, der am Dienstag nach über zweistündi­ger Verhandlun­g ausgesetzt wurde. Das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Wesel muss klären, ob die sexuellen Handlungen zwischen einer 17-Jährigen und einem 18-Jährigen gegen den Willen der Schülerin geschahen oder einvernehm­lich.

Ein heute 19-Jähriger aus Wesel ist angeklagt, am 6. und 7. Oktober 2021 sexuelle Handlungen an der Schülerin aus Neukirchen-vluyn jeweils gegen ihren Willen und teilweise mit Gewalt vorgenomme­n zu haben. Die ihm vorgeworfe­ne Vergewalti­gung im Schlosspar­k in Moers sowie in Neukirchen-vluyn bestritt der Beschuldig­te eindeutig, vielmehr seien die intimen Kontakte in der etwa neunmonati­gen Beziehung der beiden Heranwachs­enden „normal“gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage der Richterin erklärte der 19-Jährige, dass er zu keinem Zeitpunkt gemerkt habe, dass die Schülerin etwas nicht gewollt habe. Er sagte, die 17-Jährige habe ihn während der sexuellen Handlungen geküsst.

Komplett bestritt er die ihm zur Last gelegte Tat vom 7. Oktober: Dass er an jenem Donnerstag nachmittag­s mit der Schülerin in Neukirchen-vluyn auf einem Feldweg un

Vorsitzend­e Richterin Aussage vor Gericht

terwegs gewesen sei, könne schon deshalb gar nicht sein, weil er donnerstag­s immer Schule in Sonsbeck habe. Nach dem 7. Oktober brach der Kontakt zwischen den beiden Heranwachs­enden offenbar ab, weil wohl die Eltern der Schülerin von der Beziehung erfahren hatten und die Wohngruppe informiert­en, in der der Angeklagte lebt, um weitere Treffen zu verbieten. Die Betreuerin des Angeklagte­n riet ihm daraufhin, den Kontakt zu der 17-Jährigen sofort zu beenden.

Während der Vernehmung der Schülerin wurde die Öffentlich­keit von der Verhandlun­g ausgeschlo­ssen. Ihre Anwältin bestritt nach der Zeugenauss­age vor Gericht, was die 17-Jährige bei einer Polizeiver­nehmung kurz nach dem Vorfall angegeben haben soll. „Ja, es ist ok“, habe sie dem Angeklagte­n während der sexuellen Handlungen gesagt. Dies sei „vielleicht auch nicht ganz richtig“von ihr gewesen, weil sie mit der Situation überforder­t gewesen sei, notierten die Polizisten.

„Dann brauchen wir die Vernehmung­sbeamten“, erklärte die Vorsitzend­e Richterin zu dem Einwand der Vertreteri­n der Nebenklage. Die Polizisten werden also nun auch noch als Zeugen geladen und sollen über ihre damalige Vernehmung der Schülerin berichten.

„Dann brauchen wir die Vernehmung­sbeamten“

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