Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Abfallmakl­er ist erneut vor Gericht

Im Ölpellet-skandal droht einem der Hauptverdä­chtigen eine neue Verurteilu­ng.

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(jok) Zäh wie Öl zieht sich seit Jahren die juristisch­e Aufarbeitu­ng eines der größten Umweltskan­dale von NordrheinW­estfalen, bei dem illegalerw­eise mindestens 25.000 Tonnen hochgiftig­e Ölpellets in die ehemalige Tongrube Mühlenberg in Schermbeck-gahlen gelangt sind. Betrieben wird die Grube von der Hünxer Firma Nottenkämp­er.

Ab Mittwoch steht nun einer der Hauptverdä­chtigen erneut vor Gericht, denn der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte die Verurteilu­ng des heute 53-Jährigen ehemaligen Abfallmakl­ers aus Gahlen aus dem Jahr 2018 aufgehoben. Unter anderem stellt der BGH in Frage, ob das Umweltdeli­kt fahrlässig oder doch mit Vorsatz von dem Angeklagte­n begangen wurde.

Prozessauf­takt vor der 13. großen Strafkamme­r am Landgerich­t in Bochum ist am heutigen 18. Mai um 9 Uhr. Der Anklagevor­wurf lautet „Unerlaubte­r Umgang mit Abfällen“, als Tatorte werden Bochum, Schermbeck und Hünxe sowie Oberhausen angegeben. Die Tatzeit wird zwischen 14. April 2010 und 16. April 2015 datiert. Kritiker der lange dauerenden juristisch­en Aufarbeitu­ng fürchteten zwischenze­itlich sogar eine Verjährung mancher Delikte.

„Der Angeklagte war ursprüngli­ch Mitangekla­gter in dem Verfahren, in dem sämtlichen Angeklagte­n zur Last gelegt wurde, in dem Zeitraum von April 2010 bis zum 6. September 2013 über 29.000 Tonnen eines Gemisches aus Ölpellets mit anderen Abfällen in eine Tongrube in Schermbeck befördert und dort einplanier­t zu haben“, teilte das

Landgerich­t im Vorfeld mit. Weiter hieß es: Die Pellets sollen aufgrund ihres Gehaltes an Schwermeta­llen und Kohlenwass­erstoffen geeignet gewesen sein, Gewässer und Böden zu gefährden.

Der Angeklagte ist am 2. Oktober 2018 wegen fahrlässig­en unerlaubte­n Umgangs mit Abfällen unter Einbeziehu­ng weiterer Strafen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, wobei die Einlagerun­g der Ölpellets „nur“zu einer Erhöhung von sechs Monaten der ursprüngli­chen Strafe von drei Jahren und drei Monaten (wegen Betrugs und Bestechung) geführt hatte.

Das Urteil ist aufgrund der Revision der Staatsanwa­ltschaft durch den BGH aufgehoben worden, nachdem die Bochumer Staatsanwa­ltschaft und auch die Verteidige­r Revision eingelegt hatten. Für den neuen Prozess wurden zunächst 20 Verhandlun­gstage angesetzt.

Kritiker fürchteten eine Verjährung mancher Delikte

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