Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Abfallmakler ist erneut vor Gericht
Im Ölpellet-skandal droht einem der Hauptverdächtigen eine neue Verurteilung.
(jok) Zäh wie Öl zieht sich seit Jahren die juristische Aufarbeitung eines der größten Umweltskandale von NordrheinWestfalen, bei dem illegalerweise mindestens 25.000 Tonnen hochgiftige Ölpellets in die ehemalige Tongrube Mühlenberg in Schermbeck-gahlen gelangt sind. Betrieben wird die Grube von der Hünxer Firma Nottenkämper.
Ab Mittwoch steht nun einer der Hauptverdächtigen erneut vor Gericht, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung des heute 53-Jährigen ehemaligen Abfallmaklers aus Gahlen aus dem Jahr 2018 aufgehoben. Unter anderem stellt der BGH in Frage, ob das Umweltdelikt fahrlässig oder doch mit Vorsatz von dem Angeklagten begangen wurde.
Prozessauftakt vor der 13. großen Strafkammer am Landgericht in Bochum ist am heutigen 18. Mai um 9 Uhr. Der Anklagevorwurf lautet „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“, als Tatorte werden Bochum, Schermbeck und Hünxe sowie Oberhausen angegeben. Die Tatzeit wird zwischen 14. April 2010 und 16. April 2015 datiert. Kritiker der lange dauerenden juristischen Aufarbeitung fürchteten zwischenzeitlich sogar eine Verjährung mancher Delikte.
„Der Angeklagte war ursprünglich Mitangeklagter in dem Verfahren, in dem sämtlichen Angeklagten zur Last gelegt wurde, in dem Zeitraum von April 2010 bis zum 6. September 2013 über 29.000 Tonnen eines Gemisches aus Ölpellets mit anderen Abfällen in eine Tongrube in Schermbeck befördert und dort einplaniert zu haben“, teilte das
Landgericht im Vorfeld mit. Weiter hieß es: Die Pellets sollen aufgrund ihres Gehaltes an Schwermetallen und Kohlenwasserstoffen geeignet gewesen sein, Gewässer und Böden zu gefährden.
Der Angeklagte ist am 2. Oktober 2018 wegen fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Abfällen unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, wobei die Einlagerung der Ölpellets „nur“zu einer Erhöhung von sechs Monaten der ursprünglichen Strafe von drei Jahren und drei Monaten (wegen Betrugs und Bestechung) geführt hatte.
Das Urteil ist aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft durch den BGH aufgehoben worden, nachdem die Bochumer Staatsanwaltschaft und auch die Verteidiger Revision eingelegt hatten. Für den neuen Prozess wurden zunächst 20 Verhandlungstage angesetzt.
Kritiker fürchteten eine Verjährung mancher Delikte