Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Verwaltungsfehler kostet Erzbistum fast 600.000 Euro
(los) Die Aufklärungsbemühungen im Kölner Erzbistum gehen weiter. Allerdings geht es dabei seit geraumer Zeit weniger um die Fälle sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester als zunehmend um eklatante Fehler der Bistumsverwaltung, die mitunter überfordert zu sein scheint. Der jüngste Fall ist der Arbeitsvertrag einer leitenden Mitarbeiterin im Generalvikariat. Wie unsere Zeitung aus gut informierten Kreisen erfuhr, soll ihr Anfang Juli 2019 bei der Anstellung eine „beamtenrechtliche Versorgung“regelrecht ans Herz gelegt worden sein.
Aus einem internen Schreiben des Rechtsanwaltes dieser Mitarbeiterin geht hervor, dass eine solche Regelung für seine Mandantin auch deutlich besser sei als eine Nachversorgung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Die Hauptabteilungen Verwaltung und Personal des Erzbistums Köln waren mit ihrer Empfehlung lediglich der Vermutung gefolgt, dass die mit ordentlichem Gehalt besoldete neue Mitarbeiterin, wie es heißt, „quasiverbeamtet“war, „einschließlich der Versorgungszusage“. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Annahme hat nie stattgefunden.
Eine Verwaltungspanne, die erhebliche Folgen für das Erzbistum Köln haben kann. So hatte die Mitarbeiterin aus ihrer bisherigen Tätigkeit keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche. Kurzum, sie war zu keinem Zeitpunkt Beamtin. Daher wird das Erzbistum mit seiner Versorgungszusage den Differenzbetrag aufstocken müssen. Auf das Erzbistum Köln werden damit Zahlungen von rund 600.000 Euro zukommen. Intern ist von purer Inkompetenz die Rede.
Bereits Weihbischof Rolf Steinhäuser hatte als Apostolischer Administrator angestrebt, unter anderem Arbeitsverträge und Sonderausgaben der zurückliegenden zehn Jahre zu überprüfen. Dies aber hatte ihm Rom untersagt mit dem Hinweis, man solle mit Durchsicht und Prüfung auf die Rückkehr von Rainer Maria Kardinal Woelki warten. Bei einer solchen Wirtschaftsprüfung sind nun auch die eklatanten Fehler in den Arbeitsverträgen entdeckt worden. Die Mitarbeiterin ist einer im Generalvikariat angesiedelten Organisation angestellt. *