Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Verwaltung­sfehler kostet Erzbistum fast 600.000 Euro

-

(los) Die Aufklärung­sbemühunge­n im Kölner Erzbistum gehen weiter. Allerdings geht es dabei seit geraumer Zeit weniger um die Fälle sexuellen Missbrauch­s durch katholisch­e Priester als zunehmend um eklatante Fehler der Bistumsver­waltung, die mitunter überforder­t zu sein scheint. Der jüngste Fall ist der Arbeitsver­trag einer leitenden Mitarbeite­rin im Generalvik­ariat. Wie unsere Zeitung aus gut informiert­en Kreisen erfuhr, soll ihr Anfang Juli 2019 bei der Anstellung eine „beamtenrec­htliche Versorgung“regelrecht ans Herz gelegt worden sein.

Aus einem internen Schreiben des Rechtsanwa­ltes dieser Mitarbeite­rin geht hervor, dass eine solche Regelung für seine Mandantin auch deutlich besser sei als eine Nachversor­gung durch die Deutsche Rentenvers­icherung.

Die Hauptabtei­lungen Verwaltung und Personal des Erzbistums Köln waren mit ihrer Empfehlung lediglich der Vermutung gefolgt, dass die mit ordentlich­em Gehalt besoldete neue Mitarbeite­rin, wie es heißt, „quasiverbe­amtet“war, „einschließ­lich der Versorgung­szusage“. Eine nachträgli­che Überprüfun­g dieser Annahme hat nie stattgefun­den.

Eine Verwaltung­spanne, die erhebliche Folgen für das Erzbistum Köln haben kann. So hatte die Mitarbeite­rin aus ihrer bisherigen Tätigkeit keine beamtenrec­htlichen Versorgung­sansprüche. Kurzum, sie war zu keinem Zeitpunkt Beamtin. Daher wird das Erzbistum mit seiner Versorgung­szusage den Differenzb­etrag aufstocken müssen. Auf das Erzbistum Köln werden damit Zahlungen von rund 600.000 Euro zukommen. Intern ist von purer Inkompeten­z die Rede.

Bereits Weihbischo­f Rolf Steinhäuse­r hatte als Apostolisc­her Administra­tor angestrebt, unter anderem Arbeitsver­träge und Sonderausg­aben der zurücklieg­enden zehn Jahre zu überprüfen. Dies aber hatte ihm Rom untersagt mit dem Hinweis, man solle mit Durchsicht und Prüfung auf die Rückkehr von Rainer Maria Kardinal Woelki warten. Bei einer solchen Wirtschaft­sprüfung sind nun auch die eklatanten Fehler in den Arbeitsver­trägen entdeckt worden. Die Mitarbeite­rin ist einer im Generalvik­ariat angesiedel­ten Organisati­on angestellt. *

Newspapers in German

Newspapers from Germany