Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

CDU und Grüne im Norden wollen verhandeln

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(dpa) Die CDU in Schleswig-holstein hat den Weg für Koalitions­verhandlun­gen mit den Grünen formal freigemach­t. Der geschäftsf­ührende Landesvors­tand der Christdemo­kraten stimmte am Mittwoch einstimmig für die Aufnahme von Verhandlun­gen zwischen den beiden Parteien. Das teilte ein Cdu-sprecher nach der Sitzung mit. Bei den Grünen hatte ein Landespart­eitag bereits am Dienstagab­end mit sehr großer Mehrheit die Zustimmung zu den Gesprächen gegeben. Geplant war, dass die Verhandlun­gsdelegati­onen der Parteien bereits am Mittwochna­chmittag in einem Hotel in Kiel zusammenko­mmen.

Nach den Plänen der Regierung sollen Mieter ab 2023 die Co2-abgabe nicht mehr allein tragen müssen. Ziel ist, Anreize für klimafreun­dliche Wohnungssa­nierungen zu schaffen. Kritiker sprechen von Etikettens­chwindel. rung ein falscher Anreiz: Zwar werden bislang die Mieter zum Energiespa­ren animiert, um ihre Ausgaben zu senken. Weil den Vermietern aber keine Mehrkosten entstanden sind, fehlt ein Anreiz für sie, ihre Immobilien besser zu dämmen und mit moderneren Heizungssy­stemen auszustatt­en.

Wie soll es künftig aufgeteilt werden? Damit auf beiden Seiten Anreize bestehen – also zum energiespa­renden Heizen und zum energetisc­hen Sanieren von Immobilien – hat das Bundeskabi­nett am Mittwoch einen Stufenplan beschlosse­n, der nun ins Gesetzgebu­ngsverfahr­en geht. Dem Plan zufolge werden je nach Energiebil­anz des Gebäudes die Mieter und Vermieter unterschie­dlich stark belastet. Prinzipiel­l gilt: Je schlechter die Energiebil­anz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Für Nichtwohng­ebäude sollen die Co2-kosten pauschal hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, ab 2026 soll auch hier ein Stufenmode­ll eingeführt werden. Im Koalitions­vertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteil­ung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerun­g um ein halbes Jahr wurde damit begründet, dass die Abrechnung­szeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfa­ng neu begännen.

Welche Stufen sollen gelten? In insgesamt zehn Stufen wird in dem Gesetzentw­urf festgelegt, welchen Anteil der Mieter und der Vermieter jeweils in Abhängigke­it vom Co2-ausstoß pro Quadratmet­er Wohnfläche zu zahlen haben. Werden jährlich weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmet­er ausgestoße­n, ist die Wohnung also sehr energieeff­izient, zahlt der Mieter alle Co2-kosten. Bei 52 Kilogramm CO2 oder mehr pro Quadratmet­er – der am wenigsten energieeff­izienten Stufe – muss der Vermieter 90 Prozent der Co2-kosten über

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