Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Klimaminister erwägen Kohle-ausstieg bis 2030
(rtr) Die Klimaminister der sieben größten Industriestaaten (G7) erwägen eine Verpflichtung zum Ende der klimaschädlichen Kohle-verstromung bis 2030. „Wir bekennen uns zum Ausstieg aus dem klimaschädlichen Einsatz von Kohlekraft und nichtindustrieller Wärmeproduktion mit Kohle bis 2030“, heißt es in einem Entwurf für die Abschlusserklärung des G7-treffens in Berlin. Es ist allerdings Widerstand gegen die Formulierung aus dem Entwurf zu erwarten, vor allem von den USA und Japan.
Der steigende Co2-preis soll Mieter zum Energiesparen und Vermieter zu Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Gebäude motivieren. Doch bisher müssen Mieter die Mehrkosten alleine tragen. Die Bundesregierung hat nun ab Anfang 2023 eine Änderung der Rechtslage beschlossen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was gilt bislang? Weil die schwarzrote Vorgängerregierung sich nicht einigen konnte, tragen derzeit allein die Mieter die Mehrkosten, die sich durch den 2021 eingeführten Kohlenstoffdioxid (Co2)-preis ergeben haben. Der Preis pro Tonne CO2 betrug zunächst 25 Euro, bis 2025 soll er auf bis zu 55 Euro steigen. Die Heizkosten, inklusive der darin enthaltenen Co2-kosten, können also bislang komplett auf die Mieter umgelegt werden. Laut dem Mieterbund belaufen sich die Mehrkosten allein durch den Co2-preis für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 2022 auf rund 67 Euro für Gas und 98 Euro für Heizöl. 2025 würden die Mehrkosten auf 125 Euro beziehungsweise 180 Euro steigen.
Welches Problem besteht dabei? Abgesehen von der Mehrbelastung für Mieter, die zu den durch den Ukraine-krieg enorm angestiegenen Energiepreisen hinzukommt, besteht aus Sicht der Bundesregie