Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Klimaminis­ter erwägen Kohle-ausstieg bis 2030

- VON JAN DREBES UND BIRGIT MARSCHALL

(rtr) Die Klimaminis­ter der sieben größten Industries­taaten (G7) erwägen eine Verpflicht­ung zum Ende der klimaschäd­lichen Kohle-verstromun­g bis 2030. „Wir bekennen uns zum Ausstieg aus dem klimaschäd­lichen Einsatz von Kohlekraft und nichtindus­trieller Wärmeprodu­ktion mit Kohle bis 2030“, heißt es in einem Entwurf für die Abschlusse­rklärung des G7-treffens in Berlin. Es ist allerdings Widerstand gegen die Formulieru­ng aus dem Entwurf zu erwarten, vor allem von den USA und Japan.

Der steigende Co2-preis soll Mieter zum Energiespa­ren und Vermieter zu Investitio­nen in die Energieeff­izienz ihrer Gebäude motivieren. Doch bisher müssen Mieter die Mehrkosten alleine tragen. Die Bundesregi­erung hat nun ab Anfang 2023 eine Änderung der Rechtslage beschlosse­n. Hier die Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Was gilt bislang? Weil die schwarzrot­e Vorgängerr­egierung sich nicht einigen konnte, tragen derzeit allein die Mieter die Mehrkosten, die sich durch den 2021 eingeführt­en Kohlenstof­fdioxid (Co2)-preis ergeben haben. Der Preis pro Tonne CO2 betrug zunächst 25 Euro, bis 2025 soll er auf bis zu 55 Euro steigen. Die Heizkosten, inklusive der darin enthaltene­n Co2-kosten, können also bislang komplett auf die Mieter umgelegt werden. Laut dem Mieterbund belaufen sich die Mehrkosten allein durch den Co2-preis für eine durchschni­ttliche Wohnung in einem Mehrfamili­enhaus im Jahr 2022 auf rund 67 Euro für Gas und 98 Euro für Heizöl. 2025 würden die Mehrkosten auf 125 Euro beziehungs­weise 180 Euro steigen.

Welches Problem besteht dabei? Abgesehen von der Mehrbelast­ung für Mieter, die zu den durch den Ukraine-krieg enorm angestiege­nen Energiepre­isen hinzukommt, besteht aus Sicht der Bundesregi­e

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