Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Bundesregi­erung lockert Corona-einreisere­geln

- VON JAN DREBES

Bei der Einreise nach Deutschlan­d wird ab dem kommenden Mittwoch kein 3G-nachweis mehr verlangt. Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch in Berlin beschlosse­n, die noch geltenden Corona-einreisere­geln entspreche­nd zu lockern.

Vom 1. Juni an müssen Reiserückk­ehrer und andere Einreisend­e damit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Die aktuell gültige Corona-einreiseve­rordnung schreibt das noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren vor. Die Maßnahmen dienten der Erleichter­ung der Mobilität und Freizügigk­eit sowie des Reiseverke­hrs, heißt es nun.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündig­t, dass bis Ende August die 3G-regel bei der Einreise ausgesetzt werde. Ob sie ab September dann wieder eingeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber offen. Die vom Kabinett geänderte Corona-einreiseve­rordnung gilt bis 31. August. Sie müsste dann entspreche­nd erneut geändert und verlängert werden oder läuft sonst ganz aus.

Für Einreisend­e aus sogenannte­n Virusvaria­ntengebiet­en bleiben allerdings solange strengere

Regeln bestehen: Sie müssen sich in Deutschlan­d in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist aber kein Land als Virusvaria­ntengebiet ausgewiese­n. Nach der neuen Verordnung kann eine solche Ausweisung künftig auch erfolgen, wenn schon bekannte Virusvaria­nten, die schwerere Krankheits­verläufe verursache­n, etwa die DeltaVaria­nte, wieder vermehrt auftreten. Die geänderte Einreiseve­rordnung sieht außerdem vor, dass künftig nicht nur die von der EU zugelassen­en Impfstoffe, sondern alle von der WHO zugelassen­en Vakzine bei einer Einreise anerkannt werden. Verwiesen wird darauf, dass dies unter anderem relevant für Grenzgänge­r und -pendler sei.

Unterdesse­n hat der Expertenra­t der Bundesregi­erung zur Corona-pandemie weitere Maßnahmen für den Schutz von Pflegebedü­rftigen empfohlen. So fordert das 19-köpfige Gremium in seiner aktuellen Stellungna­hme „die Schaffung der gesetzlich­en Verpflicht­ung eines Hygieneman­agements in Alten- und Pflegeheim­en“. Das Infektions­schutzgese­tz wird als Beispiel genannt, das entspreche­nd geändert werden könnte. Auch sollte es Hygienebea­uftragte geben, wovon die Experten sich eine „Erhöhung der Hygienekom­petenzen der Beschäftig­ten“erhoffen.

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