Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

So gilt das Neun-euro-ticket auch in IC- und Ice-zügen

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(dpa/joko/mah) Seit dem 23. Mai ist das neue Neun-euro-ticket der Bahn zum Kauf verfügbar und der Andrang ist groß. Kein Wunder, denn mit den Tickets können Fahrgäste im Juni, Juli und August mit Bus und Bahn durch ganz Deutschlan­d fahren – für neun Euro pro Monat. Mit dem Angebot will die Bundesregi­erung Bürgerinne­n und Bürger angesichts der Inflation entlasten und zudem den Umstieg auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel attraktive­r machen. Vom 1. Juni bis zum 31. August können Bahnreisen­de somit Nahverkehr­szüge in ganz Deutschlan­d nutzen. Ausgenomme­n davon sind eigentlich Fahrten mit dem ICE oder IC. Doch in NRW kann man unter bestimmten Umständen trotzdem Fernzüge nutzen. Das hat mit der Mobilitäts­garantie zu tun, die die Verkehrsve­rbünde im Land ihren Fahrgästen unter bestimmten Bedingunge­n schon seit geraumer Zeit geben.

Da das Neun-euro-ticket für den

Nahverkehr nun in ganznordrh­einWestfal­en gültig ist, beinhaltet eine Fahrt damit auch die Mobilitäts­garantie NRW. Das heißt: Wenn sich Busse oder Bahnen in NRW an der Abfahrtsha­ltestelle um 20 Minuten oder mehr verspätete­n oder ganz ausfielen, könnten Fahrgäste einen Fernverkeh­rszug, also EC, IC oder ICE nutzen und sich die Kosten dafür vom Verkehrsun­ternehmen erstatten lassen.

Bedingung dafür ist laut der Website (www.mobil.nrw/service), auf der auch das Erstattung­sformular herunterge­laden werden kann, unter anderem, „dass die Verspätung nicht erst während der Fahrt auftritt und nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewal­ten, Bombenents­chärfungen oder Bombendroh­ungen bedingt“ist. Alternativ besteht die Möglichkei­t, auf ein Taxi oder Sharing-system umzusteige­n, hier werden allerdings maximal 30 Euro und in den Abendstund­en (zwischen 20 und 5 Uhr) 60 Euro erstattet.

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