Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
So gilt das Neun-euro-ticket auch in IC- und Ice-zügen
(dpa/joko/mah) Seit dem 23. Mai ist das neue Neun-euro-ticket der Bahn zum Kauf verfügbar und der Andrang ist groß. Kein Wunder, denn mit den Tickets können Fahrgäste im Juni, Juli und August mit Bus und Bahn durch ganz Deutschland fahren – für neun Euro pro Monat. Mit dem Angebot will die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger angesichts der Inflation entlasten und zudem den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen. Vom 1. Juni bis zum 31. August können Bahnreisende somit Nahverkehrszüge in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen davon sind eigentlich Fahrten mit dem ICE oder IC. Doch in NRW kann man unter bestimmten Umständen trotzdem Fernzüge nutzen. Das hat mit der Mobilitätsgarantie zu tun, die die Verkehrsverbünde im Land ihren Fahrgästen unter bestimmten Bedingungen schon seit geraumer Zeit geben.
Da das Neun-euro-ticket für den
Nahverkehr nun in ganznordrheinWestfalen gültig ist, beinhaltet eine Fahrt damit auch die Mobilitätsgarantie NRW. Das heißt: Wenn sich Busse oder Bahnen in NRW an der Abfahrtshaltestelle um 20 Minuten oder mehr verspäteten oder ganz ausfielen, könnten Fahrgäste einen Fernverkehrszug, also EC, IC oder ICE nutzen und sich die Kosten dafür vom Verkehrsunternehmen erstatten lassen.
Bedingung dafür ist laut der Website (www.mobil.nrw/service), auf der auch das Erstattungsformular heruntergeladen werden kann, unter anderem, „dass die Verspätung nicht erst während der Fahrt auftritt und nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt“ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf ein Taxi oder Sharing-system umzusteigen, hier werden allerdings maximal 30 Euro und in den Abendstunden (zwischen 20 und 5 Uhr) 60 Euro erstattet.