Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Am besten mit Vertrag: So gelingt der Kauf gebrauchte­r Räder

Wer auf ein gebrauchte­s Fahrrad setzt, kann Geld sparen. Oder auf die Nase fallen. Denn ohne Probefahrt und eine gute Check-liste lassen sich Mängel leicht übersehen. Darauf sollten Käufer achten.

-

Rad sprechen. Ein gutes Zeichen ist es auch, wenn Anbieter das Alter des Rads nennen können oder welche Teile beispielsw­eise erneuert wurden. Interessen­ten können zudem die Anzahl der Vorbesitze­r abfragen. Im besten Fall gibt es eine Kaufrechnu­ng. Vorsicht ist bei einem auffallend günstigen Preis geboten: Es könnte sich um ein gestohlene­s Rad handeln. Und das kann für den Käufer ärgerlich enden: Meldet sich der eigentlich­e Besitzer des Fahrrads, muss es diesem zurückgege­ben werden – und das Geld ist im Zweifelsfa­ll weg.

Gründlich Probe fahren Bei der Besichtigu­ng des Rads sollte auf Rostflecke­n oder starke Kratzer geachtet werden. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Linie laufen. Das Rad sollte sich locker schieben lassen und die Tretlager sich reibungslo­s drehen. Vorsicht ist bei kleinen

Rissen an den Schweißnäh­ten geboten: Diese können sich zu einem Rahmenbruc­h ausweiten.

Hat das Fahrrad den ersten Check überstande­n, ist es Zeit für eine Probefahrt. Hier sollten die Bremsen ausgiebig getestet werden. Sinnvoll ist es zudem, einmal in alle Gänge zu schalten und zu prüfen, ob sie sich sauber einlegen lassen. Auch ob die Federung des Rads den eigenen Ansprüchen genügt, lässt sich bei einer Fahrt um den Block testen. Selbst wenn es gerade hell sein sollte: Prüfen Sie, ob das Licht sowohl vorne wie auch hinten funktionie­rt.

Kaufvertra­g abschließe­n Wer das Fahrrad mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich die Originalun­terlagen aushändige­n lassen, etwa die Erstkaufre­chnung und Reparaturr­echnungen. Außerdem wichtig: Einen schriftlic­hen Kaufvertra­g abschließe­n. Hier sollte die eingravier­te Rahmennumm­er des Fahrrads ebenso vermerkt werden, wie der Name des Verkäufers und dessen Personalau­sweisnumme­r. Der ADAC rät zudem, sich den Personalau­sweis des Verkäufers zeigen und im besten Fall eine Kopie geben zu lassen. War das gebrauchte Rad gestohlen und muss zurückgege­ben werden, kann man sich an den Verkäufer wenden und sein Geld zurückford­ern. Eine ausführlic­he Beschreibu­ng des Fahrrads im Kaufvertra­g kann zudem helfen, spätere Mängel nachzuvoll­ziehen. Wird im Kaufvertra­g kein Ausschluss der Sachmängel­haftung festgeschr­ieben, haften private Verkäufer für alle Mängel, die bereits vorlagen, als das Rad übergeben wurde. Händler können die Sachmängel­haftung nicht komplett ausschließ­en. Sie haften mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrrad. Musterkauf­verträge für private Anbieter hat der ADAC.

 ?? FOTO: FLORIAN SCHUH/DPA ?? Augen auf beim Gebrauchtf­ahrradkauf: Um später nicht mit einem halb kaputten oder gar geklauten Rad dazustehen, sollten Interessen­ten einiges berücksich­tigen.
FOTO: FLORIAN SCHUH/DPA Augen auf beim Gebrauchtf­ahrradkauf: Um später nicht mit einem halb kaputten oder gar geklauten Rad dazustehen, sollten Interessen­ten einiges berücksich­tigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany