Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Am besten mit Vertrag: So gelingt der Kauf gebrauchter Räder
Wer auf ein gebrauchtes Fahrrad setzt, kann Geld sparen. Oder auf die Nase fallen. Denn ohne Probefahrt und eine gute Check-liste lassen sich Mängel leicht übersehen. Darauf sollten Käufer achten.
Rad sprechen. Ein gutes Zeichen ist es auch, wenn Anbieter das Alter des Rads nennen können oder welche Teile beispielsweise erneuert wurden. Interessenten können zudem die Anzahl der Vorbesitzer abfragen. Im besten Fall gibt es eine Kaufrechnung. Vorsicht ist bei einem auffallend günstigen Preis geboten: Es könnte sich um ein gestohlenes Rad handeln. Und das kann für den Käufer ärgerlich enden: Meldet sich der eigentliche Besitzer des Fahrrads, muss es diesem zurückgegeben werden – und das Geld ist im Zweifelsfall weg.
Gründlich Probe fahren Bei der Besichtigung des Rads sollte auf Rostflecken oder starke Kratzer geachtet werden. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Linie laufen. Das Rad sollte sich locker schieben lassen und die Tretlager sich reibungslos drehen. Vorsicht ist bei kleinen
Rissen an den Schweißnähten geboten: Diese können sich zu einem Rahmenbruch ausweiten.
Hat das Fahrrad den ersten Check überstanden, ist es Zeit für eine Probefahrt. Hier sollten die Bremsen ausgiebig getestet werden. Sinnvoll ist es zudem, einmal in alle Gänge zu schalten und zu prüfen, ob sie sich sauber einlegen lassen. Auch ob die Federung des Rads den eigenen Ansprüchen genügt, lässt sich bei einer Fahrt um den Block testen. Selbst wenn es gerade hell sein sollte: Prüfen Sie, ob das Licht sowohl vorne wie auch hinten funktioniert.
Kaufvertrag abschließen Wer das Fahrrad mit nach Hause nehmen möchte, sollte sich die Originalunterlagen aushändigen lassen, etwa die Erstkaufrechnung und Reparaturrechnungen. Außerdem wichtig: Einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Hier sollte die eingravierte Rahmennummer des Fahrrads ebenso vermerkt werden, wie der Name des Verkäufers und dessen Personalausweisnummer. Der ADAC rät zudem, sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen und im besten Fall eine Kopie geben zu lassen. War das gebrauchte Rad gestohlen und muss zurückgegeben werden, kann man sich an den Verkäufer wenden und sein Geld zurückfordern. Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann zudem helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen. Wird im Kaufvertrag kein Ausschluss der Sachmängelhaftung festgeschrieben, haften private Verkäufer für alle Mängel, die bereits vorlagen, als das Rad übergeben wurde. Händler können die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie haften mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrrad. Musterkaufverträge für private Anbieter hat der ADAC.