Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Umstrittene Bäume dürfen nicht gefällt werden
Ein Ovg-urteil erfreut Anlieger im Bauplanungsgebiet „Nelkenstraße“. Die Gemeindeverwaltung will nun einen geänderten Entwurf vorlegen.
(P.N.) Freude rund um die Nelkenstraße: Im Normenkontrollverfahren eines Drevenacker Anwohners gegen die Gemeinde Hünxe wegen baurechtlicher Normenkontrolle hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW am 13. Mai 2022 beschlossen: „Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 ‘Nelkenstraße’ wird bis zu einer Entscheidung des Senats über einen noch zu erstellenden Normenkontrollantrag des Antragstellers vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.“Auch aufgrund offensichtlicher Abwägungsmängel hinsichtlich der Erhaltung des Baumbestandes sei der Vollzug ausgesetzt worden, heißt es.
„Damit ist der Bestand der Bäume gesichert und wir können fristgerecht einen entsprechenden Normenkontrollantrag nachreichen, der laut Auskunft unseres Anwaltes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird“, freut sich Kläger Günter Jörgens nach dem Urteil. „Wir sind sehr froh, dass das Gericht die interessengeleitete Vernachlässigung der Umweltbelange erkannt hat und auch die Eilbedürftigkeit, da die Fällung der alten Bäume während des langwierigen Normenkontrollverfahrens irreversibel gewesen wäre.“
Die Gemeinde Hünxe wollte im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“für ein Bauvorhaben der Gemeindewerke Hünxe fünf alte Bäume fällen, die sie im Rahmen der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes 2015 als erhaltenswürdig festgesetzt hatte.
Das OVG schreibt in seiner Urteilsbegründung auch: „Die von der Antragsgegnerin mit ihrer Ausgangsplanung anerkannte Schutzwürdigkeit verlangte es vielmehr zumindest, einen solchen Schutz mit allen vertretbaren Mitteln zu versuchen. Das ist indes nicht im Ansatz zu erkennen.“Die Antragsgegnerin setze sich nämlich „über die in allen Phasen der Beteiligung mitgeteilte fachliche Einschätzung der zuständigen Fachbehörde des Landrats des Kreises Wesel hinweg“. Vor diesem Hintergrund eines „voraussichtliche festzustellenden Abwägungsfehlers“sei die Vollziehung der 1. Änderung „zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Antragstellers unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils dringend geboten“.
Karla Wagner als direkte Anwohnerin meint: „Wir haben uns sehr gefreut, dass das Gericht auf die unzureichende Prüfung der Umweltbelange eingegangen ist, auch was die Waldohreulen betrifft.“Der NABU hatte im Sommer 2021 diese in dem Gebiet dokumentiert – und sie scheinen standorttreu zu bleiben. „Ich habe am 19. und 20. Mai um 2.30 und 4.30 Uhr wieder die Bettelrufe sehr eindeutig vernommen“, bemerkt Uwe Wagner hierzu.
Vor der beschlussfassenden Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Klimaschutz (APUK) im Dezember 2021 hatten die Anwohner der Politik ein Rechtsgutachten überreicht, „welches hinsichtlich der gravierenden Abwägungsfehler zur Erhaltung des Baumbestandes zum gleichen Urteilt kommt wie jetzt das OVG“, erinnert Jörgens.
„Es war mit gesundem Menschenverstand nie nachvollziehbar, warum eine verdichtete Bebauung nicht mit dem Baumbestand möglich sein soll, zumal entsprechende Planungen seitens der Gemeinde vorlagen“erklärt Carsten Möllers hierzu. Er hatte in der Sitzung für die Anwohner Fragen gestellt. Nur die EBH und die Grünen hatten dem Antrag nicht zugestimmt. Er stellt sich jetzt die Frage, „wer in Verwaltung und Politik die Verantwortung für die erheblichen Kosten übernimmt, welche aus der absehbaren und von uns im Rahmen der Sitzung angekündigten Hinfälligkeit dieser Änderung des Bebauungsplanes resultieren“.