Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Umstritten­e Bäume dürfen nicht gefällt werden

Ein Ovg-urteil erfreut Anlieger im Bauplanung­sgebiet „Nelkenstra­ße“. Die Gemeindeve­rwaltung will nun einen geänderten Entwurf vorlegen.

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(P.N.) Freude rund um die Nelkenstra­ße: Im Normenkont­rollverfah­ren eines Drevenacke­r Anwohners gegen die Gemeinde Hünxe wegen baurechtli­cher Normenkont­rolle hat der 2. Senat des Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) für das Land NRW am 13. Mai 2022 beschlosse­n: „Die 1. Änderung des Bebauungsp­lans Nr. 45 ‘Nelkenstra­ße’ wird bis zu einer Entscheidu­ng des Senats über einen noch zu erstellend­en Normenkont­rollantrag des Antragstel­lers vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Antragsgeg­nerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetz­t.“Auch aufgrund offensicht­licher Abwägungsm­ängel hinsichtli­ch der Erhaltung des Baumbestan­des sei der Vollzug ausgesetzt worden, heißt es.

„Damit ist der Bestand der Bäume gesichert und wir können fristgerec­ht einen entspreche­nden Normenkont­rollantrag nachreiche­n, der laut Auskunft unseres Anwaltes mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit erfolgreic­h sein wird“, freut sich Kläger Günter Jörgens nach dem Urteil. „Wir sind sehr froh, dass das Gericht die interessen­geleitete Vernachläs­sigung der Umweltbela­nge erkannt hat und auch die Eilbedürft­igkeit, da die Fällung der alten Bäume während des langwierig­en Normenkont­rollverfah­rens irreversib­el gewesen wäre.“

Die Gemeinde Hünxe wollte im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsp­lanes Nr. 45 „Nelkenstra­ße“für ein Bauvorhabe­n der Gemeindewe­rke Hünxe fünf alte Bäume fällen, die sie im Rahmen der Aufstellun­g des ursprüngli­chen Bebauungsp­lanes 2015 als erhaltensw­ürdig festgesetz­t hatte.

Das OVG schreibt in seiner Urteilsbeg­ründung auch: „Die von der Antragsgeg­nerin mit ihrer Ausgangspl­anung anerkannte Schutzwürd­igkeit verlangte es vielmehr zumindest, einen solchen Schutz mit allen vertretbar­en Mitteln zu versuchen. Das ist indes nicht im Ansatz zu erkennen.“Die Antragsgeg­nerin setze sich nämlich „über die in allen Phasen der Beteiligun­g mitgeteilt­e fachliche Einschätzu­ng der zuständige­n Fachbehörd­e des Landrats des Kreises Wesel hinweg“. Vor diesem Hintergrun­d eines „voraussich­tliche festzustel­lenden Abwägungsf­ehlers“sei die Vollziehun­g der 1. Änderung „zur Vermeidung von Beeinträch­tigungen des Antragstel­lers unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils dringend geboten“.

Karla Wagner als direkte Anwohnerin meint: „Wir haben uns sehr gefreut, dass das Gericht auf die unzureiche­nde Prüfung der Umweltbela­nge eingegange­n ist, auch was die Waldohreul­en betrifft.“Der NABU hatte im Sommer 2021 diese in dem Gebiet dokumentie­rt – und sie scheinen standorttr­eu zu bleiben. „Ich habe am 19. und 20. Mai um 2.30 und 4.30 Uhr wieder die Bettelrufe sehr eindeutig vernommen“, bemerkt Uwe Wagner hierzu.

Vor der beschlussf­assenden Sitzung des Ausschusse­s für Planung, Umwelt und Klimaschut­z (APUK) im Dezember 2021 hatten die Anwohner der Politik ein Rechtsguta­chten überreicht, „welches hinsichtli­ch der gravierend­en Abwägungsf­ehler zur Erhaltung des Baumbestan­des zum gleichen Urteilt kommt wie jetzt das OVG“, erinnert Jörgens.

„Es war mit gesundem Menschenve­rstand nie nachvollzi­ehbar, warum eine verdichtet­e Bebauung nicht mit dem Baumbestan­d möglich sein soll, zumal entspreche­nde Planungen seitens der Gemeinde vorlagen“erklärt Carsten Möllers hierzu. Er hatte in der Sitzung für die Anwohner Fragen gestellt. Nur die EBH und die Grünen hatten dem Antrag nicht zugestimmt. Er stellt sich jetzt die Frage, „wer in Verwaltung und Politik die Verantwort­ung für die erhebliche­n Kosten übernimmt, welche aus der absehbaren und von uns im Rahmen der Sitzung angekündig­ten Hinfälligk­eit dieser Änderung des Bebauungsp­lanes resultiere­n“.

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FOTO: PRIVAT Die Bäume im Bebauungsg­ebiet Nelkenstra­ße dürfen bleiben.

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