Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Aufgabe der Bundespolizei
Grundsatz Die Luftsicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck an den Flughäfen in NRW erfolgen durch private Sicherheitsunternehmen; die Aufsicht hat die Bundespolizei.
Gesetz Die Bundespolizei muss laut Luftsicherheitsgesetz die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs schützen; insbesondere sind Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.