Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stadt Dinslaken lässt Kritik der Fdp-fraktion nicht gelten

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(hsd) Die Kritik der Fdp-fraktion an der Informatio­nsübermitt­lung durch die Stadt Dinslaken lässt die Verwaltung nicht gelten.„von ist das Verfahren absolut rechtskonf­orm und ordentlich durchgefüh­rt worden. Die Beanstandu­ngen der FDP entbehren jeder Grundlage“, stellt Marcel Sturm, Sprecher der Stadt Dinslaken, fest.

Fdp-fraktionsc­hef Gerald Schädlich hatte moniert, dass die Liberalen nicht alle Informatio­nen im Zuge des Auswahlver­fahrens der Bewerber für die freie Beigeordne­tenstelle erreicht hätten. Das habe dazu geführt, dass die FDP nicht an der Sitzung der Findungsko­mmission teilnehmen konnte. Generell wird kritisiert, dass die Verwaltung sich zu sehr auf die Übermittlu­ng von E-mails verlasse, die allerdings nicht immer die Empfänger erreichen würden. Schädlich kündigte an, diese Verfahrens­weise zu rügen.

Mit Datum 6. Mai fragte die FDP, ob die Findungsko­mmission für den

3. Beigeordne­ten zusammenko­mmen würde. Die Verwaltung bejahte dies mit Antwort-schreiben vom

24. Mai, ohne einen Termin zu nennen. Dieses Schreiben sei, so Sturm, deutlich vor dem 19. Mai verfasst worden. Zum Zeitpunkt dessen Erstellung habe es noch keinen geeigneten Bewerber gegeben.

Laut Verwaltung fand die Sitzung der Findungsko­mmission mit der Vorstellun­g des Bewerbers für die Stelle des 1. Beigeordne­ten und Kämmerers am 30. Mai im Rathaus statt. Die Einladung dazu sei nachweisba­r am 19. Mai um 11.48 Uhr per E-mail an alle Fraktionsv­orsitzende­n versandt worden, auch an den Chef der Fdp-fraktion. Ein Zustellung­sfehlerber­icht sei nach Versand der Einladung nicht eingegange­n. Die Einladungs­frist sei auch nicht zu kurz gewesen, „da es bei der Findungsko­mmission überhaupt keine Einladungs­frist gibt“, so Sturm. Der 30. Mai wurde laut Verwaltung als Termin gewählt, damit die Vorlage noch rechtzeiti­g erstellt und fristgerec­ht für die Tagesordnu­ng des Stadtrates, der am 20. Juni tagt, versendet werden konnte.

Laut Sturm hat die Fdp-fraktion, wie alle Ratsfrakti­onen, die Möglichkei­t, den Bewerber zu einer Vorstellun­g in die Fraktion einzuladen. Die notwendige­n Daten seien dem FDPFraktio­nsvorsitze­nden und seinem Stellvertr­eter übermittel­t worden.

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