Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Antisemitische Schmähplastik darf bleiben
(dpa) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein als „Judensau“bezeichnetes Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-anhalt nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“in ein „Mahnmal“umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter (Az.: VI ZR 172/20). Christoph Heubner vom Internationalen AuschwitzKomitee erklärte: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes ist nicht nur für Überlebende des Holocaust enttäuschend.“Der Zentralrat der Juden hält die Entscheidung dagegen für nachvollziehbar.