Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Antisemiti­sche Schmähplas­tik darf bleiben

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(dpa) Der Bundesgeri­chtshof hat entschiede­n, dass ein als „Judensau“bezeichnet­es Sandsteinr­elief aus dem 13. Jahrhunder­t an der Stadtkirch­e Wittenberg in Sachsen-anhalt nicht entfernt werden muss. Durch eine Bodenplatt­e und einen Aufsteller mit erläuternd­em Text habe die Kirchengem­einde das „Schandmal“in ein „Mahnmal“umgewandel­t, befanden die obersten Zivilricht­erinnen und -richter (Az.: VI ZR 172/20). Christoph Heubner vom Internatio­nalen AuschwitzK­omitee erklärte: „Das heutige Urteil des Bundesgeri­chtshofes ist nicht nur für Überlebend­e des Holocaust enttäusche­nd.“Der Zentralrat der Juden hält die Entscheidu­ng dagegen für nachvollzi­ehbar.

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