Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Audi lehnt Kompromiss im Gendersprache-prozess ab
(dpa) Im Streit zwischen einem Vw-mitarbeiter und der Konzerntochter Audi um die Gendersprache im Unternehmen haben die Ingolstädter einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstriche aus allen E-mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-anwälten am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt.
Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, der mit Audi-kollegen zusammenarbeiten muss, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az.: 83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie: „Der_die Bsm-expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig „halt normal schreiben“.
Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um Ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-leitfaden“, sagte er dem Vw-prozessmanager.
Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehmen wolle „gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi-kommunikation allgegenwärtig machen“. Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mithilfe der „Gender Gaps“trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.
Klägeranwalt Dirk Giesen stellte fest, sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine E-mails, E-mail-anhänge und Präsentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken – und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.