Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Audi lehnt Kompromiss im Genderspra­che-prozess ab

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(dpa) Im Streit zwischen einem Vw-mitarbeite­r und der Konzerntoc­hter Audi um die Genderspra­che im Unternehme­n haben die Ingolstädt­er einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstric­he aus allen E-mails samt Anhängen und Präsentati­onen zu entfernen, sei nicht praktikabe­l, hieß es von den Audi-anwälten am Dienstag im Prozess vor dem Landgerich­t Ingolstadt.

Geklagt hatte ein Angestellt­er der Konzernmut­ter Volkswagen, der mit Audi-kollegen zusammenar­beiten muss, nachdem das Unternehme­n keine Unterlassu­ngserkläru­ng abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeine­n Persönlich­keitsrecht­e verletzt (Az.: 83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanw­eisungen mit Formulieru­ngen wie: „Der_die Bsm-expert_in ist qualifizie­rte_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzend­e Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig „halt normal schreiben“.

Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzu­rteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbran­d klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: „Es geht um Sie, um Ihre persönlich­e Betroffenh­eit durch diesen Gender-leitfaden“, sagte er dem Vw-prozessman­ager.

Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehme­n wolle „gendersens­ible Formulieru­ngen von nun an in der internen und externen schriftlic­hen Audi-kommunikat­ion allgegenwä­rtig machen“. Firmenanwa­lt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskrimini­erung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mithilfe der „Gender Gaps“trotzdem angesproch­en und respektier­t fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.

Klägeranwa­lt Dirk Giesen stellte fest, sein Mandant sei klar für Gleichbere­chtigung und gegen Diskrimini­erung. Aber „er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Genderspra­che“. Die im Leitfaden vorgeschri­ebene Verwendung führe zu neuer Diskrimini­erung und verletzte seine Persönlich­keitsrecht­e. Audi solle verpflicht­et werden, ihm keine E-mails, E-mail-anhänge und Präsentati­onen mit Gender Gaps mehr zu schicken – und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.

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