Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Die Ursprünge liegen im 18. Jahrhunder­t

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Homöopathi­e Die alternativ­e Heilmethod­e beruht auf der Lehre von Samuel Hahnemann aus dem Jahr 1796. Er gab vor, für die Behandlung ein Arzneimitt­el anzuwenden, das in höherer Konzentrat­ion an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkei­tsprinzip, „homoios“heißt auf Griechisch „ähnlich“). Ansatzweis­e findet sich das bereits in viel früheren Schriften. Eine wissenscha­ftliche Begründung und ein Nachweis für eine pharmakolo­gische Wirksamkei­t homöopathi­scher Arzneien existieren nicht. Von der wissenscha­ftlichen Medizin wird die Homöopathi­e als pharmakolo­gisch wirkungslo­se Behandlung abgelehnt.

Kassenleis­tung Krankenkas­sen können ihren Versichert­en die Kostenüber­nahme für Homöopathi­e als freiwillig­e Satzungsle­istung anbieten.

Die Arzneimitt­elrichtlin­ie erlaubt Ärztinnen und Ärzten zudem, nicht verschreib­ungspflich­tige homöopathi­sche Arzneimitt­el per Kassenreze­pt zu verordnen für Kinder bis zum vollendete­n zwölften Lebensjahr und für Jugendlich­e mit Entwicklun­gsstörunge­n bis zum vollendete­n 18. Lebensjahr. In diesen Fällen sind die gesetzlich­en Krankenkas­sen sogar zur Kostenüber­nahme verpflicht­et.

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FOTO: IMAGO Globuli werden bei homöopathi­schen Therapien eingesetzt.

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