Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Die Ursprünge liegen im 18. Jahrhundert
Homöopathie Die alternative Heilmethode beruht auf der Lehre von Samuel Hahnemann aus dem Jahr 1796. Er gab vor, für die Behandlung ein Arzneimittel anzuwenden, das in höherer Konzentration an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkeitsprinzip, „homoios“heißt auf Griechisch „ähnlich“). Ansatzweise findet sich das bereits in viel früheren Schriften. Eine wissenschaftliche Begründung und ein Nachweis für eine pharmakologische Wirksamkeit homöopathischer Arzneien existieren nicht. Von der wissenschaftlichen Medizin wird die Homöopathie als pharmakologisch wirkungslose Behandlung abgelehnt.
Kassenleistung Krankenkassen können ihren Versicherten die Kostenübernahme für Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung anbieten.
Die Arzneimittelrichtlinie erlaubt Ärztinnen und Ärzten zudem, nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel per Kassenrezept zu verordnen für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Krankenkassen sogar zur Kostenübernahme verpflichtet.