Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Hartz-iv-empfänger sollen Geld zurückzahlen
(dpa) Hartz-iv-empfänger sollen in Baden-württemberg wegen des Neun-euro-tickets Geld zurückzahlen. Die Jobcenter sollten nur die tatsächlich anfallenden Ticketkosten übernehmen, argumentiert das Wirtschaftsministerium in Stuttgart nach einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“. „Ein finanzieller Schaden entsteht den Familien nicht“, argumentierte eine Sprecherin des Ministeriums. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hieß es dem Blatt zufolge, ein Verzicht auf die Rückforderung sei nicht nur sozialpolitisch sachgerecht, sondern lasse sich auch aus den Regelungen aus dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs herleiten.