Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Keine Haftung bei Unfall mit Dominoeffe­kt

Spurwechse­l auf Autobahnen sind ein heikler Moment – und manchmal kracht es.

-

(tmn) Die bloße Anwesenhei­t eines Autos an einer Unfallstel­le allein reicht für eine Haftung nicht aus. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ohne Fehlverhal­ten der Fahrerin mit ihrem Auto Dritten Schaden zugefügt wurde. Das geht aus einem Urteil des Landgerich­ts Darmstadt hervor (Az.: 29 O 312/20), auf das der ADAC hinweist.

Dabei ging es um einen Autobahnun­fall. Drei Fahrzeuge waren auf drei Fahrstreif­en unterwegs. Ganz rechts fuhr eine Autofahrer­in, links daneben in der mittleren Spur rollte ein Sattelschl­epper. Links fuhr eine weitere Pkw-fahrerin. Der Lkw wollte auf die rechte Spur fahren und berührte dabei den dort rollenden Pkw. Dessen Fahrerin verlor die Kontrolle, kam ins Schleudern und stieß mit dem Auto auf dem Streifen links zusammen. Dessen Fahrerin wurde schwer verletzt.

Die verletzte Frau forderte von der Versicheru­ng der anderen Pkw-fahrerin Schadeners­atz und Schmerzens­geld. Ihr Argument: Die Fahrerin dieses

Autos hätte den Schaden verursacht, da sie den Lkw rechts überholt hätte und es so zum Unfall gekommen wäre. Die Versicheru­ng bestritt das Überholman­över, hielt ihre Klientin für unschuldig und verweigert­e die Zahlung. Das Gericht gab der Versicheru­ng Recht. Eine Unachtsamk­eit der Beklagten konnte nicht als Unfallursa­che ermittelt werden. Der Lkw hatte demnach das Auto gerammt und so dafür gesorgt, dass es gegen das Fahrzeug der Klägerin schleudert­e.

 ?? FOTO: GABBERT/DPA ?? Beim Überholen sollte man vorsichtig sein.
FOTO: GABBERT/DPA Beim Überholen sollte man vorsichtig sein.

Newspapers in German

Newspapers from Germany