Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Keine Haftung bei Unfall mit Dominoeffekt
Spurwechsel auf Autobahnen sind ein heikler Moment – und manchmal kracht es.
(tmn) Die bloße Anwesenheit eines Autos an einer Unfallstelle allein reicht für eine Haftung nicht aus. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ohne Fehlverhalten der Fahrerin mit ihrem Auto Dritten Schaden zugefügt wurde. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 29 O 312/20), auf das der ADAC hinweist.
Dabei ging es um einen Autobahnunfall. Drei Fahrzeuge waren auf drei Fahrstreifen unterwegs. Ganz rechts fuhr eine Autofahrerin, links daneben in der mittleren Spur rollte ein Sattelschlepper. Links fuhr eine weitere Pkw-fahrerin. Der Lkw wollte auf die rechte Spur fahren und berührte dabei den dort rollenden Pkw. Dessen Fahrerin verlor die Kontrolle, kam ins Schleudern und stieß mit dem Auto auf dem Streifen links zusammen. Dessen Fahrerin wurde schwer verletzt.
Die verletzte Frau forderte von der Versicherung der anderen Pkw-fahrerin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihr Argument: Die Fahrerin dieses
Autos hätte den Schaden verursacht, da sie den Lkw rechts überholt hätte und es so zum Unfall gekommen wäre. Die Versicherung bestritt das Überholmanöver, hielt ihre Klientin für unschuldig und verweigerte die Zahlung. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Eine Unachtsamkeit der Beklagten konnte nicht als Unfallursache ermittelt werden. Der Lkw hatte demnach das Auto gerammt und so dafür gesorgt, dass es gegen das Fahrzeug der Klägerin schleuderte.