Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Rat der Verbraucherberatung ist gefragt
Im vergangenen Jahr bearbeiteten die Kräfte der Beratungsstelle in der Dinslakener Altstadt genau 2284 Anliegen von Hilfesuchenden. Die neu entwickelten digitalen Kanäle wurden genutzt und die Online-angebote ausgeweitet.
(big) Trotz der CoronaPandemie blieb die Verbraucherzentrale in Dinslaken im vergangenen Jahr nicht ohne Arbeit. Bei rund 2284 Anliegen war sie eine verlässliche Ansprechpartnerin, auch wenn keine Beratungen in Präsenz durchgeführt wurden. „Verlässlich und direkt für alle Menschen ansprechbar zu sein, das war auch im zweiten Corona-jahr eine Herausforderung zwischen Lockdown-phasen und sich laufend ändernden CoronaRegeln“, sagt Hendrik Franck, neuer Leiter der hiesigen Beratungsstelle. Man habe darauf flexibel reagiert, die neu entwickelten digitalen Kanäle genutzt und die Onlineangebote ausgeweitet. Bei rund 465 der 2284 Anliegen hatte sich die Rechtsberatung erfolgreich für die Ratsuchenden einsetzen können. Zwölf Prozent der Verbraucher und Verbraucherinnen erhielten ihre Beratung aufgrund niedrigen Einkommens kostenlos.
Was waren die Hauptanliegen der Menschen? „Obwohl wir hier nicht von der Flutkatastrophe des vergangenen Juli betroffen waren, fragten Verbraucher verstärkt nach“, berichtet Franck. Dabei ging es um den Versicherungsschutz. Was gleicht die Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung ab? Ist eine Elementarversicherung notwendig? Fragen die in der Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale abgeklärt werden können.
Verstärkt litten die Verbraucher und Verbraucherinnen unter vermehrten Fake-zuschriften. Die gäbe es angeblich vom Zoll, von Paketdiensten, die ahnungslose Nutzer und Nutzerinnen in AboFallen lockten, von den Kettenbriefen in den sozialen Medien ganz zu schweigen. Auch Inkasso-schreiben seien oft Fälschungen und vermehrt im Umlauf. „Verbraucher sollten hier genau hinsehen, bevor sie vorschnell eine Zahlung leisten“, warnt Hendrik Franck. „Angeschriebene werden massiv in den Briefen unter Druck gesetzt.“Zahlungsaufforderungen mit ausländischer Nummer seien immer bedenklich, also sollten Betroffene im Internet nachschauen, ob es das Inkassobüro überhaupt gibt.
In Anspruch genommen wurde die Beratungsstelle vermehrt bei Schwierigkeiten mit diversen Fitnesscentern. Sie alle mussten während der Coronazeit schließen, die Beiträge aber wurden weiterhin abgebucht, sollten an die Abozeit der Kunden angehängt werden. Oder es gab Gutscheine, wie auch bei den Ticketverkäufen zu Veranstaltungen. Inzwischen gebe es ein Gerichtsurteil, dass eine Auszahlung auf Verlangen geschehen müsse.
Eine weitere Gesetzesänderung gab’s beim Telekommunikationsgesetz. Jedem neuen Mobilfunkvertrag muss eine Vertragsbestätigung beigelegt sein, die der Kunde unterschreiben muss. „In dieser Bestätigung ist genau aufgeführt, was zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt wurde“, so Franck. In der Vergangenheit sei es oft vorgekommen, dass ein Mobilfunkvertrag später nicht dem entsprach, was eigentlich zwischen den beiden Parteien verhandelt wurde.
Seit dem Herbst vergangenen Jahres spielen gekündigte Strom- und Gasverträge eine große Rolle. Dass mehrere Strom- und Gasanbieter trotz vertraglicher Vereinbarung die Versorgung ihrer Kundschaft einstellten, brachte viele Haushalte in Bedrängnis. Betroffene rutschten in die Grundversorgung und hatten Mühe überhaupt einen neuen bezahlbaren Vertrag zu bekommen, so Franck. Die Klagen gegen