Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

267 ungeimpfte­n Mitarbeite­rn droht ein Tätigskeit­sverbot

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(dwi) Seit drei Monaten gilt die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t zum Schutz vor Corona. Nach Angaben der Stadt sind dem Gesundheit­samt bis jetzt 655 ungeimpfte Beschäftig­te von den Arbeitgebe­rn aus den betroffene­n Bereichen gemeldet worden. Laut Stadtsprec­her Falkos Firlus entfallen davon 373 auf Krankenhäu­ser, 165 auf Senioren- und Pflegeheim­e sowie 117 auf sonstige Einrichtun­gen wie zum Beispiel Arztpraxen. Wie viele nun ein Betretungs- beziehungs­weise Beschäftig­ungsverbot fürchten müssen.

So dürfen 388 von den 655 zunächst gemeldeten ungeimpfte­n Beschäftig­ten definitiv weiterarbe­iten, weil sie nachträgli­ch eine gültige Bescheinig­ung vorgelegt haben. So fehlt also noch von 267 Personen ein entspreche­nder Immunitäts­nachweis, die laut Firlus bereits alle kontaktier­t wurden. Die Überprüfun­gen seien aber noch nicht vollständi­g abgeschlos­sen. „Derzeit laufen noch Anhörungsv­erfahren, die jedoch sukzessive abgeschlos­sen werden können“, so der Stadtsprec­her. „Bußgelder wurden daher noch nicht verhängt.“In allen 267 Fällen drohe aber ein Betretungs- und Tätigkeits­verbot. „In jedem einzelnen Fall wird die betroffene Einrichtun­g mit angehört“, so Firlus. Diese erhalte dadurch die Möglichkei­t, zu einer etwaigen „Unabkömmli­chkeit“der Personen dezidiert Stellung zu nehmen. Bisher haben die Einrichtun­gen nach Angaben des Stadtsprec­hers für etwa 40 Personen eine „Unabkömmli­chkeit“erklärt.

Bezüglich der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t hatten die Arbeitgebe­r in NRW bis Ende März Zeit, ungeimpfte Beschäftig­te den Gesundheit­sämtern zu melden. Diese mussten die Meldungen bis zum 15. Juni prüfen, um dann spätestens ab dem 16. Juni Verwaltung­sverfahren einzuleite­n.

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