Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
267 ungeimpften Mitarbeitern droht ein Tätigskeitsverbot
(dwi) Seit drei Monaten gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor Corona. Nach Angaben der Stadt sind dem Gesundheitsamt bis jetzt 655 ungeimpfte Beschäftigte von den Arbeitgebern aus den betroffenen Bereichen gemeldet worden. Laut Stadtsprecher Falkos Firlus entfallen davon 373 auf Krankenhäuser, 165 auf Senioren- und Pflegeheime sowie 117 auf sonstige Einrichtungen wie zum Beispiel Arztpraxen. Wie viele nun ein Betretungs- beziehungsweise Beschäftigungsverbot fürchten müssen.
So dürfen 388 von den 655 zunächst gemeldeten ungeimpften Beschäftigten definitiv weiterarbeiten, weil sie nachträglich eine gültige Bescheinigung vorgelegt haben. So fehlt also noch von 267 Personen ein entsprechender Immunitätsnachweis, die laut Firlus bereits alle kontaktiert wurden. Die Überprüfungen seien aber noch nicht vollständig abgeschlossen. „Derzeit laufen noch Anhörungsverfahren, die jedoch sukzessive abgeschlossen werden können“, so der Stadtsprecher. „Bußgelder wurden daher noch nicht verhängt.“In allen 267 Fällen drohe aber ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. „In jedem einzelnen Fall wird die betroffene Einrichtung mit angehört“, so Firlus. Diese erhalte dadurch die Möglichkeit, zu einer etwaigen „Unabkömmlichkeit“der Personen dezidiert Stellung zu nehmen. Bisher haben die Einrichtungen nach Angaben des Stadtsprechers für etwa 40 Personen eine „Unabkömmlichkeit“erklärt.
Bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatten die Arbeitgeber in NRW bis Ende März Zeit, ungeimpfte Beschäftigte den Gesundheitsämtern zu melden. Diese mussten die Meldungen bis zum 15. Juni prüfen, um dann spätestens ab dem 16. Juni Verwaltungsverfahren einzuleiten.