Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Sieben-meter-kreuz darf nicht in Garten stehen

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(dpa) Eine Düsseldorf­erin muss ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorf­er Landgerich­t am Mittwoch entschiede­n und damit ein Urteil des Amtsgerich­ts bestätigt (Az.: 25 S 56/21). Das Kreuz stelle eine „rechtswidr­ige Eigentumsb­eeinträcht­igung“dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftig­en Betrachter wie ein störender Fremdkörpe­r. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstät­te“annehme. Geklagt hatte eine Mitbewohne­rin und Miteigentü­merin des Zwei-parteien-hauses. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkett­e nachts illuminier­te Kreuz beim Einschlafe­n.

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