Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Sieben-meter-kreuz darf nicht in Garten stehen
(dpa) Eine Düsseldorferin muss ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt (Az.: 25 S 56/21). Das Kreuz stelle eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“annehme. Geklagt hatte eine Mitbewohnerin und Miteigentümerin des Zwei-parteien-hauses. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkette nachts illuminierte Kreuz beim Einschlafen.