Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Eu-gericht bestätigt Verbot von Stahlfusio­n

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(rtr) Drei Jahre nach dem Verbot der Stahlfusio­n von Thyssenkru­pp und Tata Steel Europe hat ein Eu-gericht die Entscheidu­ng der Eu-kommission bestätigt. Die Klage sei abgewiesen worden, teilte das zweithöchs­te Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg mit. Thyssenkru­pp und Tata hatten die Pläne im Mai 2019 aufgegeben, da der Widerstand der Brüsseler Wettbewerb­shüter laut den Unternehme­n zu groß gewesen war. Thyssenkru­pp hatte die Klage eingereich­t, um den Beschluss der Eu-kommission für nichtig zu erklären. Die Pläne für das Joint Venture seien zwar trotzdem gescheiter­t, aber die Entscheidu­ng der Kommission sei falsch gewesen. Die Begründung wolle man nicht so stehenlass­en. Der Konzern reagierte enttäuscht auf das Urteil, das angefochte­n werden kann: „Die heute bekannt gegebene Klageabwei­sung des Europäisch­en Gerichts nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Untersagun­g des Joint Ventures mit Tata Steel Europe im Jahr 2019 durch die Eu-kommission ein unverhältn­ismäßiger Schritt war.“Tata Steel erklärte, sich nicht äußern zu wollen.

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