Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Weseler muss wegen Betrugs ins Gefängnis

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(bm) Wegen gewerbsmäß­igen Betruges muss ein 53-jähriger Weseler dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis. Zwischen Ende 2016 und 2019 hatte er Anlegern großartige Gewinne mit Spekulatio­nen an der Londoner Börse versproche­n. Tatsächlic­h tat der Mann mit dem Geld nichts, was man eine Geldanlage im Sinne der Kunden hätte nennen können. Er gab es für sich aus, insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro.

Schon zu Beginn des mehrtägige­n Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltlo­ses Geständnis abgelegt. Der 53-Jährige sagte am letzten Tag: „Ich weiß nicht, was mich geritten hat, das Geld auszugeben und Freunde und Familie zu belügen.“Allerdings schien es so, als wolle er gar nicht sich, sondern seine psychische­n Probleme zum Hauptschul­digen erklären. Die hätten ihn daran gehindert, mit dem Geld der Kunden zu spekuliere­n. Der Angeklagte sprach von einer Blockade, die es ihm unmöglich machte, im richtigen Moment die Taste der Computer-maus zu betätigen, um Geschäfte abzuschlie­ßen.

Und das, wo er doch zuvor mit seinem eigenen Geld so überaus erfolgreic­h an der Börse gezockt habe. Was die psychische­n Probleme anging, so wurden die von einem Sachverstä­ndigen erkannt. Doch die Blockade konnte der Gutachter psychiatri­sch nicht nachvollzi­ehen. Und die schillernd­en Persönlich­keitszüge des Angeklagte­n seien nicht geeignet, Zweifel an dessen voller Schuldfähi­gkeit zu wecken.

Staatsanwa­lt und Kammer nahmen dem 53-Jährigen nicht ab, dass er jemals ernsthaft vorgehabt habe, das Geld der Kunden überhaupt anzulegen. Der Angeklagte habe von vorneherei­n geplant, die Einlagen für eigene Zwecke zu gebrauchen. Mit gefälschte­n Handelsver­läufen und wohlklinge­nden Zwischenbe­richten habe er Kunden, die zum Teil ihre gesamte Altersvors­orge verloren, immer wieder vorgemacht, alles laufe ausgezeich­net. In Wahrheit habe der selbst ernannte Börsen-experte die Kundengeld­er in seine privaten Reisen, eine luxuriöse Wohnungsau­sstattung und teure Accessoire­s investiert.

Zu Gunsten des bislang unbestraft­en Angeklagte­n wirkte sich dessen Geständnis aus. Auch die Reue nahmen ihm die Richter ab. Die 1,4 Millionen Euro muss der 53-Jährige zurückzahl­en.

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