Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Weseler muss wegen Betrugs ins Gefängnis
(bm) Wegen gewerbsmäßigen Betruges muss ein 53-jähriger Weseler dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwischen Ende 2016 und 2019 hatte er Anlegern großartige Gewinne mit Spekulationen an der Londoner Börse versprochen. Tatsächlich tat der Mann mit dem Geld nichts, was man eine Geldanlage im Sinne der Kunden hätte nennen können. Er gab es für sich aus, insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro.
Schon zu Beginn des mehrtägigen Verfahrens hatte der Angeklagte ein rückhaltloses Geständnis abgelegt. Der 53-Jährige sagte am letzten Tag: „Ich weiß nicht, was mich geritten hat, das Geld auszugeben und Freunde und Familie zu belügen.“Allerdings schien es so, als wolle er gar nicht sich, sondern seine psychischen Probleme zum Hauptschuldigen erklären. Die hätten ihn daran gehindert, mit dem Geld der Kunden zu spekulieren. Der Angeklagte sprach von einer Blockade, die es ihm unmöglich machte, im richtigen Moment die Taste der Computer-maus zu betätigen, um Geschäfte abzuschließen.
Und das, wo er doch zuvor mit seinem eigenen Geld so überaus erfolgreich an der Börse gezockt habe. Was die psychischen Probleme anging, so wurden die von einem Sachverständigen erkannt. Doch die Blockade konnte der Gutachter psychiatrisch nicht nachvollziehen. Und die schillernden Persönlichkeitszüge des Angeklagten seien nicht geeignet, Zweifel an dessen voller Schuldfähigkeit zu wecken.
Staatsanwalt und Kammer nahmen dem 53-Jährigen nicht ab, dass er jemals ernsthaft vorgehabt habe, das Geld der Kunden überhaupt anzulegen. Der Angeklagte habe von vorneherein geplant, die Einlagen für eigene Zwecke zu gebrauchen. Mit gefälschten Handelsverläufen und wohlklingenden Zwischenberichten habe er Kunden, die zum Teil ihre gesamte Altersvorsorge verloren, immer wieder vorgemacht, alles laufe ausgezeichnet. In Wahrheit habe der selbst ernannte Börsen-experte die Kundengelder in seine privaten Reisen, eine luxuriöse Wohnungsausstattung und teure Accessoires investiert.
Zu Gunsten des bislang unbestraften Angeklagten wirkte sich dessen Geständnis aus. Auch die Reue nahmen ihm die Richter ab. Die 1,4 Millionen Euro muss der 53-Jährige zurückzahlen.