Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Schermbeck prüft Klage gegen Leitung

Die Verwaltung wehrt sich gegen eine Trassenfüh­rung der geplanten Wasserstof­fleitung über das Gemeindege­biet. In einer detaillier­ten Stellungna­hme nennt sie viele Gründe. Notfalls soll ein Gericht die Interessen durchsetze­n.

- VON HELMUT SCHEFFLER

SCHERMBECK Als die Pläne zur Wasserstof­fleitung Dorsten-duisburg-hamborn in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitäts­ausschuss am 26. Oktober 2021 erstmals vorgestell­t wurden, gab es von der Firma Open Grid Europe (OGE) nur einen etwa 35 Kilometer langen und etwa zwölf Meter breiten Untersuchu­ngsraum. Innerhalb dieses Korridors wurde kein konkreter Trassenver­lauf favorisier­t. Schermbeck lag am Rande des Untersuchu­ngsraumes.

Jetzt hat Open Grid Europe allerdings zwei von drei Trassenfüh­rungen vorgeschla­gen, die durch die Schermbeck­er Witte Berge und durch Gahlen führen. Für die Verlegung dieser Wasserstof­fleitung wurde folgender Zeitplan festgelegt: Raumordnun­gsverfahre­n ab April 2022, Bau- und Vorabmaßna­hmen ab Oktober 2025, Hauptbauze­it ab März 2026, Inbetriebn­ahme Ende 2026. Inzwischen hat der Regionalve­rband Ruhr (RVR) die Gemeinde um eine Stellungna­hme gebeten.

Die Gemeinde hatte Open Grid Europe zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen. Die Firma hat die Einladung nicht angenommen. Der Umweltauss­chuss gab am Dienstag einstimmig eine Stellungna­hme ab. Sie beinhaltet elf Gründe, die insgesamt zu folgendem Urteil führen: „Die mit unzureiche­nden Sachverhal­tsgrundlag­en und Bewertungs­instrument­arien von der OGE für Schermbeck ermittelte­n Korridore und ihre Gewichtung sind fehlerhaft und damit als rechtswidr­ige Ausübung des Planungser­messens einzuordne­n.“

Nach Auffassung der Gemeinde ist die Trassenbün­delung von Gasleitung­en zu Lasten der Gemeinde Schermbeck unzutreffe­nd vernachläs­sigt. Kritisiert werden auch die unzureiche­nde Würdigung des Schutzes von Trinkwasse­rbrunnen auf Schermbeck­er Gebiet, die Durchqueru­ng eines Ffh-gebietes sowie die großflächi­ge Durchqueru­ng von Naturschut­zflächen beziehungs­weise naturschut­zwürdigen Flächen durch die Schermbeck­er Korridore. Die Stellungna­hme kritisiert die unzureiche­nde

Würdigung der Bodeneigen­schaften und des Bodenschut­zes bei den Schermbeck­er Korridoren, eine rechtsfehl­erhafte Berücksich­tigung von Abgrabungs-(reserve) flächen als Ausschluss­kriterium für Korridoral­ternativen außerhalb von Schermbeck.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Korridore über Schermbeck die Leitungstr­asse um 2102 Meter beziehungs­weise sogar 3322 Meter verlängern und dass die Korridore über Schermbeck die gemeindlic­he Planungsho­heit und bauliche Entwicklun­g merklich einschränk­en. Die Stellungna­hme verweist auf einen undifferen­zierten, lückenhaft­en, nicht nachvollzi­ehbaren und fehlerhaft­en Variantenv­ergleich im Erläuterun­gsbericht und im Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­bericht.

Die Beeinträch­tigung der gemeindlic­hen Wirtschaft­swege wird ebenso angeführt wie eine nicht „hinnehmbar­e Beeinträch­tigung der Schermbeck­er Landwirtsc­haft durch zusätzlich­e Flächenver­knappung und Nutzungsau­sfälle.“Hinzu komme ein Planungsko­nflikt durch Flächenübe­rlagerung mit der Windenergi­e-vorrangflä­che „Rüster Feld“.

Für den Fall, dass die Schermbeck­er Stellungna­hme nicht berücksich­tigt wird, hat der Ausschuss am Dienstag gegen die Stimme des Bfb-mitglieds Klaus Roth beschlosse­n, „die gemeindlic­hen Interessen durch eine spätere Klage gegen die Entscheidu­ng zum Genehmigun­gsantrag gerichtlic­h klären zu lassen, wenn sie wesentlich auf den Ergebnisse­n eines Raumordnun­gsverfahre­ns und damit auf einer der Korridor-/trassenfüh­rungen über Schermbeck aufbaut.“

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REPRO: SCHEFFLER Zwei der drei Varianten der geplanten Wasserstof­fleitung Dorsten-duisburgHa­mborn führen durch die Gemeinde Schermbeck.

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