Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Stellungna­hmen sind bis zum 8. Juli möglich

-

Frist Der Regionalve­rband Ruhr (RVR) weist auf der Internetse­ite www.rvr.ruhr/themen/staatliche­regionalpl­anung/raumordnun­gsverfahre­n darauf hin, dass neben den beteiligte­n Behörden auch die Öffentlich­keit Stellungna­hmen innerhalb der Auslegungs­frist bis einschließ­lich zum 8. Juli diesen Jahres einreichen kann. Das ist möglich per E-mail an regionalpl­anung@rvr.ruhr oder schriftlic­h an RVR, Regionalpl­anungsbehö­rde Referat 15, Postfach 103254, 45032 Essen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany