Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Stellungnahmen sind bis zum 8. Juli möglich
Frist Der Regionalverband Ruhr (RVR) weist auf der Internetseite www.rvr.ruhr/themen/staatlicheregionalplanung/raumordnungsverfahren darauf hin, dass neben den beteiligten Behörden auch die Öffentlichkeit Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis einschließlich zum 8. Juli diesen Jahres einreichen kann. Das ist möglich per E-mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder schriftlich an RVR, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 103254, 45032 Essen.