Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Weitere Maßnahmen im Steuerhilfegesetz
Entlastungen Mit dem vierten Corona-steuerhilfegesetz wurden weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht: die erweiterte Verlustverrechnung, die Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr, die Verlängerung der HomeofficePauschale, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Steuerfreiheit für Corona-pflegebonus und die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Krieg Ein weiteres Paket unterstützt Unternehmen, die infolge des russischen Angriffskriegs von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind.