Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Weitere Maßnahmen im Steuerhilf­egesetz

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Entlastung­en Mit dem vierten Corona-steuerhilf­egesetz wurden weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht: die erweiterte Verlustver­rechnung, die Verlängeru­ng der degressive­n Abschreibu­ng um ein Jahr, die Verlängeru­ng der Homeoffice­Pauschale, steuerfrei­e Zuschüsse zum Kurzarbeit­ergeld, Steuerfrei­heit für Corona-pflegebonu­s und die Verlängeru­ng der Abgabefris­t für Steuererkl­ärungen 2020, 2021 und 2022.

Krieg Ein weiteres Paket unterstütz­t Unternehme­n, die infolge des russischen Angriffskr­iegs von den Sanktionen oder dem Kriegsgesc­hehen betroffen sind.

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