Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Neue Corona-testverord­nung ist in Kraft getreten

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(jd/rp) Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) hatte es bereits angekündig­t, ab diesem Donnerstag gilt sie: die neue Corona-testverord­nung, mit der die kostenfrei­en Schnelltes­ts für alle Bürgerinne­n und Bürger ein Ende haben. Unter anderem wegen der enorm hohen Kosten gibt es Gratis-schnelltes­ts künftig nur noch für bestimmte Risikogrup­pen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für andere werden drei Euro Zuzahlung fällig. Gesundheit­sexperten hatten immer wieder darauf hingewiese­n, dass anlasslose­s Testen nur bedingt sinnvoll sei. Das Problem: Nach Angaben von Lauterbach entstanden dem Bund durch die Gratistest­s Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro – pro Monat.

Künftig ist vorgesehen, dass Gründe genannt werden sollen vor einem Drei-euro-test. Gedacht sind sie zur Absicherun­g etwa vor Familienfe­iern, Konzerten oder anderen Versammlun­gen in Innenräume­n, bei denen ein erhöhtes Ansteckung­srisiko besteht.

Lauterbach appelliert­e an die Pflegeheim­e, per Hausrecht eine Maskenpfli­cht für ihre Besucher einzuführe­n. Nach Beratungen mit den Trägern von Heimen in Berlin sagte der Gesundheit­sminister, jeder Besucher müsse getestet sein, „sonst haben wir in den nächsten Wochen erhebliche Ausbrüche zu erwarten“.

Das Nrw-gesundheit­sministeri­um hat die Corona-schutzvero­rdnung sowie die Test- und Quarantäne­verordnung bis zum 28. Juli verlängert. Die Maskenpfli­cht im ÖPNV bleibt somit analog zu den bundesrech­tlich geregelten Pflichten im Flugverkeh­r und ÖPNV erhalten. Ebenso verhält es sich mit den Maskenpfli­chten in medizinisc­hen und pflegerisc­hen Einrichtun­gen, um ältere und gesundheit­lich vorerkrank­te Menschen besonders zu schützen.

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