Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Neue Corona-testverordnung ist in Kraft getreten
(jd/rp) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte es bereits angekündigt, ab diesem Donnerstag gilt sie: die neue Corona-testverordnung, mit der die kostenfreien Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger ein Ende haben. Unter anderem wegen der enorm hohen Kosten gibt es Gratis-schnelltests künftig nur noch für bestimmte Risikogruppen und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für andere werden drei Euro Zuzahlung fällig. Gesundheitsexperten hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass anlassloses Testen nur bedingt sinnvoll sei. Das Problem: Nach Angaben von Lauterbach entstanden dem Bund durch die Gratistests Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro – pro Monat.
Künftig ist vorgesehen, dass Gründe genannt werden sollen vor einem Drei-euro-test. Gedacht sind sie zur Absicherung etwa vor Familienfeiern, Konzerten oder anderen Versammlungen in Innenräumen, bei denen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.
Lauterbach appellierte an die Pflegeheime, per Hausrecht eine Maskenpflicht für ihre Besucher einzuführen. Nach Beratungen mit den Trägern von Heimen in Berlin sagte der Gesundheitsminister, jeder Besucher müsse getestet sein, „sonst haben wir in den nächsten Wochen erhebliche Ausbrüche zu erwarten“.
Das Nrw-gesundheitsministerium hat die Corona-schutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli verlängert. Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt somit analog zu den bundesrechtlich geregelten Pflichten im Flugverkehr und ÖPNV erhalten. Ebenso verhält es sich mit den Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.