Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Im Urlaub kein Ausgleich für Quarantänetage
(dpa) Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, bekommt diese Tage nicht gutgeschrieben. Die Quarantäne ist nicht mit einer Erkrankung während des Urlaubs vergleichbar. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-holstein (AZ: 1 Sa 208/21) macht der Deutsche Anwaltverein aufmerksam. Das Landesarbeitsgericht Kiel bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz. Es sei höchstrichterlich anerkannt, dass die Regelung zur Erkrankung im Urlaub eine Ausnahme sei.