Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Im Urlaub kein Ausgleich für Quarantäne­tage

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(dpa) Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, bekommt diese Tage nicht gutgeschri­eben. Die Quarantäne ist nicht mit einer Erkrankung während des Urlaubs vergleichb­ar. Auf ein entspreche­ndes Urteil des Landesarbe­itsgericht­s Schleswig-holstein (AZ: 1 Sa 208/21) macht der Deutsche Anwaltvere­in aufmerksam. Das Landesarbe­itsgericht Kiel bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidu­ng der Vorinstanz. Es sei höchstrich­terlich anerkannt, dass die Regelung zur Erkrankung im Urlaub eine Ausnahme sei.

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