Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gut vorbereite­t auf den Besuch des Gutachters

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(RP) Wer Leistungen aus der Pflegevers­icherung bekommen will, kommt um einen Besuch nicht umhin: Ein Gutachter des Medizinisc­hen Dienstes verschafft sich beim Hausbesuch einen Eindruck, wie selbststän­dig jemand seinen Alltag bewältigen kann, welche Hilfe dabei benötigt wird. Von dieser Beurteilun­g hängt die Einstufung in einen Pflegegrad ab und wie viel Geld es für Pflegeleis­tungen gibt. Der aktualisie­rte Ratgeber „Das Pflegeguta­chten“der Verbrauche­rzentrale hilft, sich auf diesen Termin vorzuberei­ten. Erläutert wird, wie dieser abläuft. Eine Checkliste verschafft Pflegebedü­rftigen und ihren Angehörige­n einen Überblick über alle Bereiche, die beim Begutachtu­ngstermin abgeklopft werden. Beim Gutachterb­esuch geht es nicht darum, die Schwere einer Krankheit zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen, sondern hierbei wird geschaut, ob Unterstütz­ung bei Alltagsakt­ivitäten und der Selbstvers­orgung angesichts körperlich­er oder geistiger Beeinträch­tigungen notwendig ist. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei der Beurteilun­g des Grads der Pflegebedü­rftigkeit eine Rolle spielen. Der Ratgeber „Das Pflegeguta­chten. Antragstel­lung, Begutachtu­ng, Bewilligun­g“hat 152 Seiten und kostet 9,90 Euro. Er ist bei der Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale, Duisburger Straße 21, erhältlich, online unter www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de.

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