Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
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Ein bayerischer Polizist kämpft weiter dafür, sich den Schriftzug „Aloha“auf den Unterarm tätowieren lassen zu dürfen – und nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird das erneut geprüft. Dazu muss man wissen, dass Polizeibeamte in Bayern prinzipiell nicht an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen tätowiert sein dürfen. Es geht also nicht um eine Missliebe des Freistaates hinsichtlich fremdsprachlicher Grüße – auch ein „Gruezi“-tattoo, ein stilisiertes „Pfüagod“oder ein „Servus“-schriftzug auf dem Unterarm wären verboten. Auch wenn solche Grüße, finden wir, deutlich mehr Freundlichkeit in die durchschnittliche Festnahme bringen würden.