Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Geschlecht­seintrag im Pass beim Standesamt ändern

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(kna) Bislang war die Änderung des Geschlecht­seintrags im Pass ein langes und von Transsexue­llen häufig als entwürdige­nd empfundene­s Verfahren. Künftig sollen eine Änderung des Geschlecht­seintrags und des Namens mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesamt möglich sein. Dazu will die Bundesregi­erung das umstritten­e, jahrzehnte­alte Transsexue­llengesetz ( TSG) abschaffen und durch ein Selbstbest­immungsges­etz ersetzen. Bundesfami­lienminist­erin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) stellten dazu am Donnerstag in Berlin Eckpunkte vor. Das Vorhaben stieß auf ein überwiegen­d positives Echo.

Das Selbstbest­immungsges­etz will für trans-, intergesch­lechtliche und nicht-binäre Menschen eine Änderung des Geschlecht­seintrages und des Vornamens mit einem einfachen Verwaltung­sakt ermögliche­n. Damit reiche bei Erwachsene­n der „ernste Wunsch und Wille“, den der Staat zur respektier­en habe, betonte Buschmann. Paus verwies darauf, dass das Grundgeset­z die freie Entfaltung der Persönlich­keit, die Achtung der Privatsphä­re und den Schutz vor Diskrimini­erung garantiere. Das aus den 1980er-jahren stammende TSG sei für die Betroffene­n entwürdige­nd. Es sei auch an der Zeit, eine offizielle Entschuldi­gung und ein Entschädig­ungsgesetz für Betroffene der bisherigen Regelungen vorzulegen.

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