Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Geschlechtseintrag im Pass beim Standesamt ändern
(kna) Bislang war die Änderung des Geschlechtseintrags im Pass ein langes und von Transsexuellen häufig als entwürdigend empfundenes Verfahren. Künftig sollen eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesamt möglich sein. Dazu will die Bundesregierung das umstrittene, jahrzehntealte Transsexuellengesetz ( TSG) abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten dazu am Donnerstag in Berlin Eckpunkte vor. Das Vorhaben stieß auf ein überwiegend positives Echo.
Das Selbstbestimmungsgesetz will für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen eine Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens mit einem einfachen Verwaltungsakt ermöglichen. Damit reiche bei Erwachsenen der „ernste Wunsch und Wille“, den der Staat zur respektieren habe, betonte Buschmann. Paus verwies darauf, dass das Grundgesetz die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und den Schutz vor Diskriminierung garantiere. Das aus den 1980er-jahren stammende TSG sei für die Betroffenen entwürdigend. Es sei auch an der Zeit, eine offizielle Entschuldigung und ein Entschädigungsgesetz für Betroffene der bisherigen Regelungen vorzulegen.