Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Wer sich noch gratis testen lassen kann
Die neue Corona-testverordnung, die nur noch kostenlose Proben in Ausnahmen erlaubt, sorgt für Chaos. Welche Folgen das für Teststellen und Bürger hat, wer weiterhin nicht zahlen muss und wie man seinen Testanspruch nachweist.
„Es ist eine Katastrophe, noch nie sind wir so schlecht vorbereitet gewesen. Am liebsten würden wir jetzt zumachen“, sagte Cordula Benning, Inhaberin einer Dorfapotheke in Rheinberg, am Donnerstag über die neue Corona-testverordnung. Ähnlich ging es Ruben Wippermann, dem Geschäftsführer eines Corona-testzentrums in Willich: „Wir sind sehr sehr dankbar, dass wir ab morgen nicht mehr testen müssen.“Sein Abstrichbetrieb schließt am Freitag. Seine Priorität liegt erst einmal auf Bildungsangeboten wie einem Erste-hilfe-kurs. Aus seiner Sicht ist der bürokratische Aufwand durch die neue Corona-testverordnung zu hoch, es fehlen Informationen zur Umsetzung.
So ging es vielen Testbetreibern in der Region. Seit Donnerstag sind die neuen Regeln in Kraft. Vielerorts war aber vermutet worden, sie würden erst ab 1. Juli gelten – also ab Freitag. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte hierzu auf Anfrage: Am 29. Juni sei die alte Verordnung ausgelaufen. „Wir wollten einen nahtlosen Übergang schaffen“, sagte ein Sprecher.
Die Neuregelung besagt: Nur noch wenige können sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Der Rest muss eine Eigenbeteiligung von drei Euro leisten oder die Kosten allein tragen. In allen Fällen gilt: Bürger müssen Nachweise erbringen. Weil das am ersten Tag der neuen Verordnung vielerorts für Chaos gesorgt hat, liefern wir einen Überblick.
Wer weiter einen kostenlosen Test bekommt Kinder, die nicht älter als fünf Jahre sind – mit ihrer Geburtsurkunde. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – darunter Schwangere im ersten Trimester – mit einer ärztlichen Bescheinigung. Einen kostenlosen Test bekommen auch Personen, die am Testtag an einer „klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen“– mit einem Teilnahme-nachweis der Verantwortlichen. Und: Menschen, die sich aus der Quarantäne freitesten wollen mit Vorlage eines positiven Testergebnisses. Genauso wenig müssen „Besucher und Behandelte oder Bewohner“unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Hospizen für ihren Abstrich bezahlen. Hier bietet es sich an, die Probe vor Ort zu entnehmen, wie ein Pflegeheim in NRW und das Uniklinikum Düsseldorf bestätigt haben.
Außerdem müssen pflegende Angehörige, wenn „sie es glaubhaft machen“, und Menschen mit Behinderung, die zur Unterstützung Hilfspersonal beschäftigt haben, sowie das Hilfspersonal selbst nichts bezahlen, wenn sie einen Bescheid einreichen. Menschen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem Haushalt leben, bekommen einen kostenlosen Test, wenn sie das positive Testergebnis des Mitbewohners und einen Nachweis über die gemeinsame Anschrift mitbringen. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unten) sind alle Personengruppen aufgelistet. Einen Nachweis für den Besuch im Pflegeheim können sich Interessierte dort auch herunterladen.
Wer eine Eigenbeteiligung von drei Euro zahlen muss Beteiligen muss sich jeder, der am Tag des Tests „eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen“möchte – zum Beispiel eine Hochzeit oder ein Konzert und wer „Kontakt zu Personen haben“möchte, „die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken“– das sind unter anderem Menschen älter als 60, mit einer Behinderung oder Vorerkrankungen. Außerdem wenn man eine rote Corona-warnapp hat, die auf ein erhöhtes Infektionsrisiko hinweist. Auch diese Fälle listet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite auf. Die Kosten für den Test über den Eigenanteil hinaus werden aus dem Bundeshaushalt bezuschusst. In allen drei Fällen müssen die Testpersonen für den Bürgertest mit Eigenbeteiligung einen Nachweis erbringen – zum Beispiel mit einer Konzertkarte, der roten Kachel auf dem Handy oder einer Selbstauskunft, das man Kontakt zu Risikopatienten hat.
Wer den vollen Preis zahlen muss Mehr als drei Euro müssen die zahlen, die keinen Testgrund haben – zum Beispiel, weil sie sich regelmäßig testen, um eine Infektion früh zu bemerken. Das Bundesgesundheitsministerium sagte dazu: „Anlasslose Tests können dazu beitragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird.“Deshalb müssen Bürger dann mehr als drei Euro bezahlen. Wer allerdings Symptome hat, solle zum Arzt gehen.
So erging es am Donnerstag auch einem Mann in Aldekerk im Kreis Kleve: Alfred Mayr kam wie fast jeden Tag ins Testcenter. Hier holt er sich regelmäßig die Bescheinigung, dass er nicht infiziert ist, um anschließend seinen Schwiegervater im Altenheim besuchen zu können. Am Donnerstag war er überrascht, als die Mitarbeiter plötzlich Geld von ihm haben wollten – und zwar 13,90 Euro. Dass der Mann die höhere Summe zahlen sollte, obwohl er seinen Schwiegervater im Heim besuchen wollte, müsse vermutlich ein Missverständnis vor Ort gewesen sein, erklärte der Anbieter.