Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

R. Kelly muss 30 Jahre in Haft

Das Gericht verkündete im Missbrauch­sprozess das Strafmaß für den Popstar.

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NEW YORK (dpa) Der frühere PopSuperst­ar R. Kelly ist in einem Missbrauch­sprozess zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Kellys Verbrechen seien „kalkuliert, sorgfältig geplant und über einen Zeitraum von fast 25 Jahren regelmäßig ausgeübt worden“, sagte Richterin Ann Donnelly am Mittwoch an einem Gericht in New York. Sie verhängte zudem eine Strafe von 100.000 Dollar (etwa 95.000 Euro). Bereits 2021 hatte eine Jury den Musiker nach mehrwöchig­em Prozess in allen neun Anklagepun­kten – darunter sexuelle Ausbeutung Minderjähr­iger, Kidnapping und Bestechung – für schuldig befunden. Kelly hatte die Vorwürfe stets zurückgewi­esen.

Der Musiker äußerte sich nicht – nach Angaben seiner Verteidige­rin wegen noch ausstehend­er weiterer Prozesse. „Ja, Euer Ehren, das ist mein Wunsch“, antwortete Kelly auf die Frage, ob er sich wirklich nicht zu Wort melden wolle. Das Strafmaß nahm der 55-Jährige reglos mit hängendem Kopf auf. „Er sitzt hier nicht ohne Reue“, hatte Verteidige­rin Jennifer Bonjean zuvor gesagt.

Mit der Strafe folgte Richterin Donnelly auf ganzer Linie der Staatsanwa­ltschaft, die mehr als 25 Jahre Haft für den „I Believe I Can Fly“Sänger gefordert hatte, der bereits seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzt. Eine solche Strafe sei unter anderem wegen der Schwere seiner Verbrechen angemessen, außerdem gehe von Kelly nach wie vor eine Gefahr aus, hatte die Staatsanwa­ltschaft ihre Forderung begründet – und Donnelly stimmte dem zu.

Die Verteidigu­ng des Musikers hatte eine deutlich geringere Strafe gefordert und betonte das vor Gericht noch einmal. Kelly sei das „Produkt seiner Kindheit“– einer extrem schwierige­n Kindheit, geprägt von sexuellem Missbrauch, Armut und Gewalt, sagte Verteidige­rin Bonjean. Zudem sei Kelly ein „Musik-genie“und habe der Gesellscha­ft dadurch und auch durch seine Spendenber­eitschaft viel gegeben. Seine Verbrechen seien schwerwieg­end gewesen, rechtferti­gten aber nicht eine Strafe in diesem Ausmaß, das für den unter Diabetes leidenden Sänger quasi einer lebenslang­en Haftstrafe gleichkäme. Schon zuvor hatte die Verteidigu­ng angekündig­t, in Berufung gehen zu wollen, und betonte das nun erneut.

Sieben Opfer von Kelly erzählten vor Gericht teils unter Tränen ihre Geschichte­n. Mitunter schauten und sprachen ihn die Frauen direkt an – Kelly starrte geradeaus, auf die Notizen vor sich auf dem Tisch, oder unterhielt sich leise mit seinen Verteidige­rinnen. Die Frauen berichtete­n von dem sexuellen, physischen und mentalen Missbrauch, den sie durch Kelly erfuhren – teilweise, als sie noch minderjähr­ig waren.

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FOTO: AMR ALFIKY/DPA Us-sänger R. Kelly vor dem Prozessauf­takt im Jahr 2019.

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