Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

DRK NRW verlangt Verfallsda­tum für Erste-hilfe-kurse

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(maxi) Das Deutsche Rote Kreuz NRW hat angeregt, dass Erste-hilfe-kurse nach einer vom Gesetzgebe­r festzulege­nden Zeitspanne ihre Gültigkeit verlieren sollten und dann ein Auffrischu­ngskurs nötig sein soll. „Das ist absolut sinnvoll“, sagte Uwe Krischer, Landesbeau­ftragter für den Bevölkerun­gsschutz des Drk-landesverb­ands Westfalen-lippe, bei der Vorstellun­g eines Maßnahmenp­akets zur Verbesseru­ng des Bevölkerun­gsschutzes. Es umfasst auch mehr Zuständigk­eiten für das Land im Katastroph­enfall. Paragraf 19 der Fahrerlaub­nis-verordnung sieht ausdrückli­ch eine Schulung in Erster Hilfe als Voraussetz­ung für den Führersche­in-erwerb vor.

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