Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
DRK NRW verlangt Verfallsdatum für Erste-hilfe-kurse
(maxi) Das Deutsche Rote Kreuz NRW hat angeregt, dass Erste-hilfe-kurse nach einer vom Gesetzgeber festzulegenden Zeitspanne ihre Gültigkeit verlieren sollten und dann ein Auffrischungskurs nötig sein soll. „Das ist absolut sinnvoll“, sagte Uwe Krischer, Landesbeauftragter für den Bevölkerungsschutz des Drk-landesverbands Westfalen-lippe, bei der Vorstellung eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes. Es umfasst auch mehr Zuständigkeiten für das Land im Katastrophenfall. Paragraf 19 der Fahrerlaubnis-verordnung sieht ausdrücklich eine Schulung in Erster Hilfe als Voraussetzung für den Führerschein-erwerb vor.