Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Kanzleramt muss Corona-protokolle offenlegen

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(dpa) Das Bundeskanz­leramt muss interne Protokolle zu Bund-länder-konferenze­n in der Corona-pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltung­sgericht Berlin nach einer Klage des „Tagesspieg­el“in einem am Freitag bekanntgew­ordenen Urteil entschiede­n (Az.: VG 2 K 155/21). Laut Gericht muss die Regierung die Aufzeichnu­ngen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgebe­n. Vier der Kurzprotok­olle stammen aus der Zeit des ersten Corona-lockdowns und entstanden bei Konferenze­n im März und April 2020, das fünfte im November 2020. Das Kanzleramt gab in dem Verfahren an, dass zu weiteren Terminen in dem Jahr keine Protokolle vorliegen. Der „Tagesspieg­el“hatte Ende 2020 den Zugang zu den Dokumenten beantragt.

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