Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Kanzleramt muss Corona-protokolle offenlegen
(dpa) Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle zu Bund-länder-konferenzen in der Corona-pandemie offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des „Tagesspiegel“in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden (Az.: VG 2 K 155/21). Laut Gericht muss die Regierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das fünfte im November 2020. Das Kanzleramt gab in dem Verfahren an, dass zu weiteren Terminen in dem Jahr keine Protokolle vorliegen. Der „Tagesspiegel“hatte Ende 2020 den Zugang zu den Dokumenten beantragt.