Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Das ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Protest 7760 Einsprüche als massiver Widerstand des Kreises Wesel und seiner Kommunen gegen die im Regionalplanentwurf ausgewiesenen Potenzialflächen für den Kiesabbau am Niederrhein waren beim Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen eingegangen.
Urteil Im Ovg-urteil vom 3. Mai wird die Ausweitung des Versorgungszeitraums für Kies und Sand im Landesentwicklungsplan auf 25
Jahre als unzulässig gewertet und damit auch die Festlegung zusätzlicher Kiesabbaugebiete am Niederrhein im neuen Regionalplan Ruhr verhindert. Das Gericht warf dem Land vor, nicht ausreichend zwischen wirtschaftlichen und regionalen Belangen abgewogen zu haben. Auch legt das Oberverwaltungsgericht dar, wie sehr sich Land und Planungsbehörden ausschließlich am vermeintlichen Rohstoffbedarf und der damit einhergehenden Planungssicherheit für die Kiesunternehmen orientiert und sämtliche Bedenken ignoriert haben.