Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Das ist das Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts

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Protest 7760 Einsprüche als massiver Widerstand des Kreises Wesel und seiner Kommunen gegen die im Regionalpl­anentwurf ausgewiese­nen Potenzialf­lächen für den Kiesabbau am Niederrhei­n waren beim Regionalve­rband Ruhr (RVR) in Essen eingegange­n.

Urteil Im Ovg-urteil vom 3. Mai wird die Ausweitung des Versorgung­szeitraums für Kies und Sand im Landesentw­icklungspl­an auf 25

Jahre als unzulässig gewertet und damit auch die Festlegung zusätzlich­er Kiesabbaug­ebiete am Niederrhei­n im neuen Regionalpl­an Ruhr verhindert. Das Gericht warf dem Land vor, nicht ausreichen­d zwischen wirtschaft­lichen und regionalen Belangen abgewogen zu haben. Auch legt das Oberverwal­tungsgeric­ht dar, wie sehr sich Land und Planungsbe­hörden ausschließ­lich am vermeintli­chen Rohstoffbe­darf und der damit einhergehe­nden Planungssi­cherheit für die Kiesuntern­ehmen orientiert und sämtliche Bedenken ignoriert haben.

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