Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Pechstein darf auf Schadenersatz klagen
(dpa) EisschnelllaufOlympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen. Der Schadenersatz soll die finanziellen Einbußen durch die Sperre wettmachen. Der Berlinerin geht es aber vor allem auch um vollständige Rehabilitierung.
Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-eislauf-verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist nun gegenstandslos geworden.