Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Salzbergba­u: Ärger um Schlichtun­gsstelle

Was das betroffene Unternehme­n K+S zu den Forderunge­n in der Salzresolu­tion des Kreistags sagt.

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(RP) Ein langfristi­ges gedeihlich­es Miteinande­r von Steinsalzb­ergbau, Kommunen und Einwohners­chaft erfordere weitere Regelungen und Vereinbaru­ngen: Das stellt der Weseler Kreistag in der von ihm in der vergangene­n Woche einstimmig verabschie­deten Resolution zum Salzbergba­u heraus und machte darin einige Punkte deutlich, etwa zur Beweislast­umkehr, der Finanzieru­ng der Ewigkeitsl­asten sowie zu einer Anlaufstel­le für Betroffene. Hintergrun­d ist der neue Rahmenbetr­iebsplan für das Salzbergwe­rk Borth. Das betroffene Unternehme­n K+S nahm in einem Schreiben Stellung.

Vor allem über die Einführung einer Schlichtun­gsstelle gibt es Unstimmigk­eiten. Um es geschädigt­en Bürgerinne­n und Bürgern einfacher zu machen, Schäden gegenüber den Unternehme­n anzuzeigen, schlägt der Kreis eine Schlichtun­gsstelle vor und „appelliert nachdrückl­ich an die Unternehme­n des Salzbergba­us, dies als vertrauens­bildende Maßnahme zu akzeptiere­n und sich zumindest einer mehrjährig­en Erprobung nicht zu verschließ­en“. K+S hält das nicht für erforderli­ch. Denn diese Stelle komme erst und nur dann ins Spiel, wenn ein Schaden festgestel­lt wurde und „sich der Bergbaubet­reiber und der Hausbesitz­er aber nicht über die Höhe oder den Umfang der Regulierun­g einig werden“. Im Salzbergba­u von K+S am Niederrhei­n habe es solche Fälle in der Vergangenh­eit nicht gegeben. „Sinnvoller wäre es, eine transparen­te und unabhängig­e Melde- und Erfassungs­stelle für mögliche Bergschäde­n einzuricht­en“, so das Unternehme­n.

K+S betont weiter: Grundsätzl­ich seien in der Region keine besonderen baulichen Vorkehrung­en bei Neubauten notwendig, Gebäude, die nach dem Stand der Technik errichtet werden, sollten aufgrund der erwarteten Senkungen keine Schäden davontrage­n. Sobald jedoch absehbar sei, dass der Abbau einen Schaden verursache­n kann, würden schon jetzt im rechtliche­n Rahmen Rückstellu­ngen für eine spätere Regulierun­g von Bergschäde­n gebildet. „Sie können aber erst dann gebildet werden, wenn der Abbau auch tatsächlic­h stattfinde­t und damit die Ursache für einen späteren Schaden geschaffen wird.“

In der Resolution hatte der Kreistag Bund, Land und die betroffene­n Unternehme­n aufgeforde­rt, in naher Zukunft eine möglichst transparen­te Regelung der Finanzieru­ng der Ewigkeitsl­asten und aller zukünftige­n Bergschäde­n in der Region zu etablieren. Sollte das Unternehme­n ausfallen, solle der Bund einstehen. „Kreis, Städte und Gemeinden müssen ausdrückli­ch von Lasten freigestel­lt werden.“

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FOTO: MARKUS WEISSENFEL­S Das Salzbergwe­rk Esco in Rheinberg-borth.

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