Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Landgericht spricht Dinslakener frei
Wegen Raubes eines Handys musste sich ein 24-Jähriger vor Gericht in Duisburg verantworten.
(bm) Eine versuchte räuberische Erpressung warf die Staatsanwaltschaft einem 24-jährigen Dinslakener vor. Gemeinsam mit vier Mittätern – zwei Männern und zwei Frauen – hatte er laut Anklage am 29. Oktober 2021 in der Nähe des Stadtparks einen jungen Mann überfallen. Der Geschädigte soll geschlagen und mit Messern bedroht worden sein, bevor man ihm ein Handy abnahm. So weit, so leider nicht ungewöhnlich. Doch in Wahrheit war an dem Fall, der vor dem Landgericht Duisburg verhandelt wurde, so ziemlich nichts so wie es schien.
Seltsam schien es schon, dass der Geschädigte sein Handy nicht nur zurück verlangte, sondern dass es ihm sogar gelang, das Mobiltelefon wieder an sich zu nehmen. Laut Anklage hatte er eine Gelegenheit genutzt, in der die Täter durch Passanten abgelenkt waren und war mitsamt seinem Handy geflüchtet.
Der Angeklagte konnte über den Vorwurf nur den Kopf schütteln. „Meine Freundin hatte mir vorher von dem Typen erzählt. Als sie ihn traf, war ich in der Nähe. Sie hat dem eine geschallert. Deswegen war der ja da.“Es sei ein Spiel gewesen, für das der Geschädigte bezahlt habe. „Der stand wohl drauf, in der Öffentlichkeit beleidigt und bedroht zu werden.“Er sei mit zwei Bekannten dazu gekommen, weil er eigentlich nur eine Tasche mit Tabak von seiner Freundin abholen wollte, berichtete der 24-Jährige. „Als wir ankamen, ist der abgehauen. Ich kannte den nicht. Mit sowas will ich nichts zu tun haben.“
Ja, er habe ein Messer in der Tasche gehabt, gab der Angeklagte zu. „Hab ich immer dabei. Aber ich habe es nicht gezogen. Und ich glaube, da war auch was mit einem Handy. Aber das weiß ich nicht mehr so genau.“Er habe mit seinen Freunden Alkohol konsumiert, so der 24-Jährige, der eine Reihe Vorstrafen hat. „Aber wir waren nicht besoffen.“Dummerweise habe er sich verdächtig gemacht, als er nach seiner unmittelbar nach dem Vorfall erfolgten Festnahme drei verschiedene Aussagen gemacht.
„Ich hatte mich mit dem Typen schon ein- oder zweimal verabredet“, wusste die Freundin des Angeklagten zu berichten. „Der hat mir Geld gezahlt, damit ich ihn schlage.“Auch am Tattag sei das abgesprochen gewesen. „Der hatte aber kein Geld dabei.“Sie habe den Mann geohrfeigt, ihn mit einem Messer bedroht und ihm das Handy abgenommen. „Vielleicht wollte ich das tatsächlich für mich behalten, weil ich mich von dem Typen veralbert fühlte“, so die 18-Jährige, die in diesem Zusammenhang noch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Dinslaken zu erwarten hat. „Die anderen hatten mit der Sache aber alle nichts zu tun.“
Keine der weiteren Zeugenaussagen sprach gegen diese Darstellung. Und so fiel das Urteil für den 24-jährigen Angeklagten nach einer nur dreistündigen Verhandlung eindeutig aus: Freispruch auf Kosten der Staatskasse.