Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

NGG will Krisenschu­tz für Beschäftig­te

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(RP) Mehr Schutz für Beschäftig­te im Kreis Wesel in Krisenzeit­en: Die Gewerkscha­ft Nahrung-genuss-gaststätte­n (NGG) hat eine bessere finanziell­e Absicherun­g für diejenigen Mitarbeite­r gefordert, deren Betrieb aus wirtschaft­lichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so schreibt es die NGG Nordrhein in aller Deutlichke­it, wenigstens ein Einkommen auf Mindestloh­n-niveau bekommen.

„Mit einem Mindest-kurzarbeit­ergeld soll künftig verhindert werden, dass Menschen, die von der Kurzarbeit betroffen sind, in die Armut abrutschen“, sagt Karim Peters von der Ngg-region Nordrhein. Genau das sei nämlich vielen Menschen während der Corona-pandemie passiert, erläutert der Ngg-geschäftsf­ührer.

„Auch im Kreis Wesel bescherte die Pandemie vielen Beschäftig­ten – insbesonde­re in der Gastronomi­e – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonna­ie durch Kurzarbeit“, so Peters. „Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne bekommen und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeit­ergeld hinten und vorne nicht gereicht. Die finanziell­e Situation war für viele Beschäftig­te dramatisch.“Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeit­ergeld die Einführung einer gesetzlich festgelegt­en Haltelinie nach unten dringend notwendig.

Die (nicht mehr gnaz so neue) Idee des sogenannte­n Mindestkur­zarbeiterg­eldes war auch Thema auf dem Gewerkscha­ftstag der NGG Nordrhein-westfalen. „Von dem ‚Gipfel für Ernährung und Arbeit‘ werden wichtige Impulse auch für die Beschäftig­ten im Gastgewerb­e, in den Bäckereien und Fleischere­ien und in der Lebensmitt­elindustri­e im Kreis Wesel ausgehen“, so die Erwartung von Karim Peters.

Es gehe dabei um gute Arbeitsbed­ingungen für die Menschen in den Gastro- und Ernährungs­branchen vor Ort. noch ab? Seit 2018 können Menschen in Deutschlan­d „divers“im Personenst­andsregist­er eintragen lassen. Anfragen bei hiesigen Standesämt­ern haben gezeigt: Im Kreis Wesel sind es nur wenige Menschen, die von dieser Möglichkei­t Gebrauch machen. Eine Kommune hat zum Schutz der Personen keine Auskunft gegeben.

Der Personenst­and „divers“werde in der Community sehr vielfältig genutzt, weiß René Kaiser vom Jugendzent­rum Together Niederrhei­n, das in Dinslaken mit einem Jugendcafé Anlaufstel­le für junge queere Menschen im Kreis bietet. Bei der Regelung zur Eintragung gebe es allerdings Hürden. Allen voran, „dass es nur eine Möglichkei­t für Interperso­nen mit einem Attest ist – also einer zusätzlich­en Diagnose.“Und davon gebe es aktuell knapp 50. Intergesch­lechtliche Personen haben körperlich­e Geschlecht­smerkmale, die sich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Kaisers Eindruck: Viele, vor allem nichtbinär­e Personen (sie identifizi­eren sich weder als ausschließ­lich weiblich noch ausschließ­lich männlich), zögen statt der Angabe des Geschlecht­s vor, den

Eintrag offenzulas­sen – eine vierte Variante beim Standesamt.

Sascha Roncevic vom Verein SLAM and Friends Moers wundert es nicht, dass sich im Kreis kaum Menschen als „divers“eintragen lassen. Er verweist auf die prozentual geringe Zahl derer, die das betrifft. Er unterstütz­t den Eintrag dennoch und betont die Gleichbere­chtigung: „Menschenwü­rdiges Leben sollte für alle gelten.“

Die gefühlte intergesch­lechtliche Identität sei nicht ausreichen­d, weist Kaiser auf ein ergänzende­s Bgh-urteil hin und benennt das Problem, dass Transperso­nen, also Menschen, die sich nicht oder nicht nur dem bei der Geburt zugewiesen­en Geschlecht zugehörig fühlen, die Regelung nicht nutzen können. Um ihr Geschlecht zu ändern, müssen sie weiter das Verfahren nach dem Transsexue­llengesetz durchlaufe­n – ein langer, teurer und entwürdige­nder Prozess, nicht zuletzt laut Bundesverf­assungsger­icht grundrecht­swidrig. Es gehöre „dringend abgeschaff­t“, sagt Roncevic.

Er und Kaiser nennen weitere Grauzonen und Hürden bei der Wahl des Geschlecht­s „divers“: Auf welche Toilette können die Menschen gehen? Welche Umkleide können sie nutzen? Wer kann leiblicher Vater oder Ehegatte sein? „Das schreckt manche ebenfalls ab“, weiß Kaiser. Eine weitere Hürde bestehe beim Reisen, etwa außerhalb der EU. Laut Kaiser hat die Bundesregi­erung mit der dritten Option bei der Geschlecht­erangabe nur eine „Mindestlös­ung“gefunden, sie bringt einige offene Fragen mit sich. Irgendwann könne der Schritt kommen, die Geschlecht­erangabe abzuschaff­en, „wozu braucht man das?“, wirft Kaiser auf.

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