Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
NGG will Krisenschutz für Beschäftigte
(RP) Mehr Schutz für Beschäftigte im Kreis Wesel in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-genuss-gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für diejenigen Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so schreibt es die NGG Nordrhein in aller Deutlichkeit, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-niveau bekommen.
„Mit einem Mindest-kurzarbeitergeld soll künftig verhindert werden, dass Menschen, die von der Kurzarbeit betroffen sind, in die Armut abrutschen“, sagt Karim Peters von der Ngg-region Nordrhein. Genau das sei nämlich vielen Menschen während der Corona-pandemie passiert, erläutert der Ngg-geschäftsführer.
„Auch im Kreis Wesel bescherte die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit“, so Peters. „Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne bekommen und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte dramatisch.“Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld die Einführung einer gesetzlich festgelegten Haltelinie nach unten dringend notwendig.
Die (nicht mehr gnaz so neue) Idee des sogenannten Mindestkurzarbeitergeldes war auch Thema auf dem Gewerkschaftstag der NGG Nordrhein-westfalen. „Von dem ‚Gipfel für Ernährung und Arbeit‘ werden wichtige Impulse auch für die Beschäftigten im Gastgewerbe, in den Bäckereien und Fleischereien und in der Lebensmittelindustrie im Kreis Wesel ausgehen“, so die Erwartung von Karim Peters.
Es gehe dabei um gute Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gastro- und Ernährungsbranchen vor Ort. noch ab? Seit 2018 können Menschen in Deutschland „divers“im Personenstandsregister eintragen lassen. Anfragen bei hiesigen Standesämtern haben gezeigt: Im Kreis Wesel sind es nur wenige Menschen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Eine Kommune hat zum Schutz der Personen keine Auskunft gegeben.
Der Personenstand „divers“werde in der Community sehr vielfältig genutzt, weiß René Kaiser vom Jugendzentrum Together Niederrhein, das in Dinslaken mit einem Jugendcafé Anlaufstelle für junge queere Menschen im Kreis bietet. Bei der Regelung zur Eintragung gebe es allerdings Hürden. Allen voran, „dass es nur eine Möglichkeit für Interpersonen mit einem Attest ist – also einer zusätzlichen Diagnose.“Und davon gebe es aktuell knapp 50. Intergeschlechtliche Personen haben körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Kaisers Eindruck: Viele, vor allem nichtbinäre Personen (sie identifizieren sich weder als ausschließlich weiblich noch ausschließlich männlich), zögen statt der Angabe des Geschlechts vor, den
Eintrag offenzulassen – eine vierte Variante beim Standesamt.
Sascha Roncevic vom Verein SLAM and Friends Moers wundert es nicht, dass sich im Kreis kaum Menschen als „divers“eintragen lassen. Er verweist auf die prozentual geringe Zahl derer, die das betrifft. Er unterstützt den Eintrag dennoch und betont die Gleichberechtigung: „Menschenwürdiges Leben sollte für alle gelten.“
Die gefühlte intergeschlechtliche Identität sei nicht ausreichend, weist Kaiser auf ein ergänzendes Bgh-urteil hin und benennt das Problem, dass Transpersonen, also Menschen, die sich nicht oder nicht nur dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen, die Regelung nicht nutzen können. Um ihr Geschlecht zu ändern, müssen sie weiter das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz durchlaufen – ein langer, teurer und entwürdigender Prozess, nicht zuletzt laut Bundesverfassungsgericht grundrechtswidrig. Es gehöre „dringend abgeschafft“, sagt Roncevic.
Er und Kaiser nennen weitere Grauzonen und Hürden bei der Wahl des Geschlechts „divers“: Auf welche Toilette können die Menschen gehen? Welche Umkleide können sie nutzen? Wer kann leiblicher Vater oder Ehegatte sein? „Das schreckt manche ebenfalls ab“, weiß Kaiser. Eine weitere Hürde bestehe beim Reisen, etwa außerhalb der EU. Laut Kaiser hat die Bundesregierung mit der dritten Option bei der Geschlechterangabe nur eine „Mindestlösung“gefunden, sie bringt einige offene Fragen mit sich. Irgendwann könne der Schritt kommen, die Geschlechterangabe abzuschaffen, „wozu braucht man das?“, wirft Kaiser auf.